Zudem wollen die AOKen einen „Beitrag leisten, die auf Kosten der Menschen und der Umwelt etablierten Angebotsvorteile durch klare Haftungsregelungen abzubauen“: Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, müsse es zukünftig sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährden. „Kurz gesagt: Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, erklärt Bauernfeind.
Die AOKen sind überzeugt, dass Arzneimittelrabattverträge „ein starkes und in dieser Form derzeit einzigartiges Steuerungsinstrument“ sind. Mit den veränderten Auflagen werde es nun gezielt in Richtung Versorgungssicherheit weiterentwickelt. Bauernfeind kündigte überdies eine Ausschreibung zu fünf antibiotischen Wirkstoffen an. Diese ist noch in Vorbereitung, doch hier will man noch höhere Hürden stellen: In den Blick nehmen werde man dabei „marktnahe Produktionsstätten sowie weitere Umweltaspekte“, hieß es auf Nachfrage bei der AOK Baden-Württemberg.
Bauernfeind setzt aber auch weiterhin auf eine EU-weite Initiative während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die die Pharmaunternehmen in die Pflicht nimmt: „Es muss dort im Interesse der Versicherten darum gehen, die marktnahe Produktion durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen umweltgerecht zu fördern.“
3 Kommentare
schärfere Auflagen?
von pille62 am 22.07.2020 um 9:37 Uhr
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Das ist nur der Beginn der Katastrophe
von ratatosk am 21.07.2020 um 18:57 Uhr
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Rabattverträge und Lagerverpflichtung
von Uwe Hansmann am 21.07.2020 um 16:22 Uhr
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