Kurze Übersicht zu Cannabis
Bei schwerwiegenden Erkrankungen kann Cannabis in Deutschland seit März 2017 auf Betäubungsmittel-Rezept verordnet werden. Die Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) enthält als wichtigste Inhaltsstoffe die sogenannten Cannabinoide. Am bekanntesten davon sind das psychotrope Tetrahydrocannabinol (THC) und das nicht berauschende Cannabidiol (CBD).
Cannabis für medizinische Zwecke wird aus dem Medizinalhanf gewonnen. Dieser weist einen deutliche höheren THC-Gehalt auf als der Nutzhanf. Zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika kommt grundsätzlich der Nutzhanf zum Einsatz, denn dort ist Cannabidiol das mengenmäßig überwiegende Cannabinoid.
Auch das nicht rauscherzeugende Cannabidiol kann in Deutschland als Arzneimittel abgegeben werden. Es gehört dann nicht zu den Betäubungsmitteln sondern unterliegt – unabhängig von der Dosis oder der Art der Applikation – der Verschreibungspflicht. Im NRF ist unter der Vorschrift 22.10. eine „Ölige Cannabidiol-Lösung“ zu finden. Diese kann unter anderem bei bestimmten Epilepsie-Arten ärztlich verordnet werden.
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