Potentieller Missbrauch

AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung

Stuttgart - 14.01.2020, 16:30 Uhr

Seit knapp drei Jahren können Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. (c / Foto: imago images / epd)

Seit knapp drei Jahren können Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. (c / Foto: imago images / epd)


Nach Ansicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) haben Apotheker beim Thema Cannabis zu medizinischen Zwecken eine besondere Verantwortung, unter anderem was die missbräuchliche Anwendung angeht, wozu übrigens auch der Freizeitgebrauch zählt. In einer aktuellen Mitteilung informiert die AMK nun über mögliche Hinweise auf eine missbräuchliche Anwendung und gibt Tipps, wie Apotheker in so einem Fall reagieren sollen.

Seit knapp drei Jahren können Cannabisarzneimittel, wie die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie Dronabinol, Nabilon, Cannabisblüten und Cannabisextrakte, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. In einer aktuellen Mitteilung weist die AMK nun darauf hin, dass ihrer Ansicht nach Apotheken aufgrund der nun erweiterten Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken eine besondere Verantwortung, was die Vermeidung von Arzneimittelrisiken angeht, zukommt. Dazu zähle auch die missbräuchliche Anwendung, so die AMK und erklärt, dass Missbrauch grundsätzlich außerhalb der Zulassung erfolgt und auch der sogenannte Freizeitgebrauch (engl. recreational use) unter Missbrauch fällt. Allerdings seien entsprechende Missbrauchsverdachtsfälle von Apotheken jedoch bislang (noch) nicht an die AMK gemeldet worden, heißt es weiter. In diesem Zusammenhang wolle man seitens der AMK daran erinnern, dass das pharmazeutische Personal in einer Apotheke in zahlreiche Prozesse eingebunden sei, die Hinweise auf einen kritischen Gebrauch beziehungsweise Missbrauch geben können.

Was deutet auf Missbrauch hin?

Die AMK nennt dann auch Beispiele, die „Verdachtsmomente für Missbrauch aus Sicht der Apotheke darstellen“ könnten und die dann gegebenenfalls aus der kundenbezogenen Abverkaufshistorie und der BtM-Dokumentation in Verbindung mit einem offenen, verständnisvollen Ansprechen des Patienten erhärtet oder widerlegt werden können:

  • Feststellung geänderter/manipulierter oder (insgesamt) gefälschter Verordnungen.
  • Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, zum Beispiel dass die Droge unverarbeitet abgegeben werden soll.
  • Die nicht medizinische Nutzung des Fertig- beziehungsweise Rezepturarzneimittels – zum Beispiel eine zweifelhafte Gebrauchsanweisung oder eine der verordneten, aber nicht den pharmazeutischen Regeln entsprechende Darreichungsform (mangelnde Dosiergenauigkeit bei nicht zerkleinerter Droge).
  • Verordnung von mehreren (wohnortfernen) Ärzten, zum Beispiel im Rahmen der BtM-Dokumentation.
  • Die Beschaffung aus mehreren (wohnortfernen) Apotheken.
  • Manipulation und/oder Reklamation von bereits abgegebenen cannabishaltigen Arzneimitteln, zum Beispiel Beschwerden wegen angeblicher Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität.
  • Striktes Beharren auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-„Sorte“ (im Sinne der Handelsbezeichnung) beim Arzt oder in der Apotheke.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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6 Kommentare

Gemeinsame Stellungnahme gegenüber der AMK

von Gabriele Gebhardt am 22.01.2020 um 19:28 Uhr

Pressemitteilung von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V.
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) und des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM)
https://www.openpr.de/news/1074298/Gemeinsame-Stellungnahme-gegenueber-der-AMK.html

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Kommentar zu "AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung"

von Ralf Böning am 17.01.2020 um 11:07 Uhr

Sehr geehrte Frau Julia Borsch,
ich möchte gerne auf ihren Artikel in der Deutschen Apotheker Zeitung eingehen, da ich selbst Cannabispatient bin, habe ich mich selbst gezwungenermaßen mit dem Thema befassen müssen.
Ich würde nun gerne ihre Punkte, die auf einen Missbrauch hinweisen könnten, kommentieren. Dort geht nämlich einiges an der Realität vorbei, so das Apotheker und Patienten massive Probleme durch die Einhaltung ihrer Stichpunkte kommen können.

"Feststellung geänderter/manipulierter oder (insgesamt) gefälschter Verordnungen."
Der Punkt trifft auf jede Verordnung zu, egal welches Medikament, egal ob BTM oder nicht. Das dies extra erwähnt wird, und so dargestellt wird, als wäre es speziell bei Cannabis ein Problem, fällt das unter den Begriff Framing.
Framing (https://de.wikipedia.org/wiki/Framing-Effekt) ist in journalistischen Arbeiten verpöhnt, aber als Chefredakteurin wissen die das ja bereits.

"Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, zum Beispiel dass die Droge unverarbeitet abgegeben werden soll."
Auch hier wird der Anschein erweckt, dass es ein spezielles Problem bei Cannabis ist. Bei Opioiden hat man aber z. B. dasselbe Verhalten bei Missbrauch (Anstatt eines Retard-Präparates ein Akut-Präparat o.Ä.). Bitte nehmen sie von dem Begriff Droge Abstand, es ist ein verschriebenes Medikament. Wobei wir wieder beim Framing wären, aber das hatten wir ja schon...

"Die nicht medizinische Nutzung des Fertig- beziehungsweise Rezepturarzneimittels – zum Beispiel eine zweifelhafte Gebrauchsanweisung oder eine der verordneten, aber nicht den pharmazeutischen Regeln entsprechende Darreichungsform (mangelnde Dosiergenauigkeit bei nicht zerkleinerter Droge)."
Dieses greift in die Therapiehoheit des Arztes ein. Ein Apotheker hat zwar durchaus die Pflicht, Rezepte auf Sinnhaftigkeit und auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten zu prüfen, aber es ist nicht die Aufgabe des Apothekers die Therapie des Arztes in Frage zu stellen oder gar abzulehnen. Nicht jeder Apotheker ist in der Lage alle Darreichungsformen, Dosierungen oder Anwendungsgebiete der verschieden Cannabispräparaten zu beurteilen. Das ist Aufgabe des Arztes, mit dem man im Zweifelsfall einfach Rücksprache halten kann.

"Verordnung von mehreren (wohnortfernen) Ärzten, zum Beispiel im Rahmen der BtM-Dokumentation."
Es gibt viele Ärzte, die Vorbehalte gegen Cannabis als Medizin haben. Daher sind Patienten oft gezwungen mehrere Anlaufstellen "abzuklappern", bis sie eine Therapie bekommen, darunter auch wohnortentfernte Ärzte. Ihr Standpunkt, dass so etwas auf Missbrauch hinweist, ist nicht haltbar, schürt noch mehr Vorbehalte bei den Ärzten und sorgt so im Endeffekt für eine weitere Zunahme dieses Problems.
"Die Beschaffung aus mehreren (wohnortfernen) Apotheken. "
Dieser Punkt ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Cannabispatientens. Es gibt viele Apotheken, die gar kein Cannabis abgeben. Eben auf Grund der Vorbehalte, die Artikel wie ihrer weiter schüren. Ein Rezept über medizinisches Cannabis bei einer wohnortfernen Apotheke einzulösen ist keine Ausnahme und ein Hinweis auf Missbrauch, sondern es ist vielmehr der Regelfall. Die schlechte Versorgung und immer wieder auftretende Lieferengpässe zwingen Patienten zusätzlich dazu ihr Medikament aus teilweise bei über 100km entfernten Apotheken zu beziehen.
Dieser ganze Punkt ist eine Farce, entweder haben Sie sich nie auch nur annährend mit dem Thema beschäftigt oder sie versuchen durch massives Framing Cannabis als Medizin zu diskreditieren.

"Manipulation und/oder Reklamation von bereits abgegebenen cannabishaltigen Arzneimitteln, zum Beispiel Beschwerden wegen angeblicher Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität. "
Per Gesetz müssen die abgegebenen Cannabissorten nur die Angegebene THC und CBD Konzentrationen enthalten, aber auch dort sind Schwankungen in einem bestimmten Bereich erlaubt. Die anderen Cannabinoide und Terpene können je nach Charge komplett variieren, nicht einmal dieselbe Cannabissorte muss beibehalten werden. Sollte der Hersteller nicht gewissenhaft arbeiten und den maximalen Spielraum des Gesetzes ausnutzen, kann sich theoretisch die medizinische Wirkung von Charge zu Charge desselben Präparates komplett unterscheiden. So etwas ist in der Vergangenheit schon einige Male vorgekommen, daher kam es ja erst zu den Reklamationen der Patienten. Die Hersteller haben reagiert und so eine Arbeitsweise meines Wissens abgeschaltet.
Daraus aber ein Anhaltspunkt für potentiellen Missbrauch zu konstruieren grenzt an Beleidigung der betroffenen Patienten.

"Striktes Beharren auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-„Sorte“ (im Sinne der Handelsbezeichnung) beim Arzt oder in der Apotheke. "
Warum sollte der Patient nicht auf seine verschriebene Sorte bestehen? Es gibt bei jeder Sorte andere Anwendungsgebiete sowie verschiedene Verträglichkeiten bei verschieden Patienten.
Stellen Sie sich mal diese Situation vor:
Ein Patient mit Opioidrezept bekommt in der Apotheke vorgeschlagen anstatt Opioiden doch einfach Aspirin zu nehmen. Das lehnt er natürlich strikt ab und beharrt auf sein verschriebenes Medikament. Aber dieses Verhalten soll bei Cannabispatienten verdächtig sein? Cannabissorten und Präparate können NICHT einfach untereinander ausgetauscht werden. Man kann sonst nicht die passende Wirkung garantieren.
Dieser ganze Punkt wirkt wie "mit der Brechstange" fabriziert, um Cannabis als Medizin noch weiter in Verruf zu bringen.

Dieser ganze Artikel wirkt wie ein Anti-Cannabis-Artikel einer Pharmaherstellers, der Angst hat, dass die Umsätze anderer Präparate einbrechen.
Sie haben hier nicht einmal grundlegen Recherchearbeiten geleistet, spielen mit gefährlichen Halbwissen und verschlimmern somit die Situation für Patienten. So ein Betrag ist einer Chefredakteurin nicht würdig, selbst wenn sie von Lobbyorganisationen gezielt mit Halbwahrheiten versorgt wurden, hätte sogar eine einfache Google-Suche diverse Fehlinformationen aufgedeckt.

Wenn sie Erfahrungen aus erster Hand von einem Betroffenem wollen, bei dem nur noch Cannabis als ultima ratio wirkt, können sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Ein offener Dialog ist bei diesem schwierigen Thema absolut Notwendig, aber mit Angstmacherei und Halbwahrheiten ist niemanden geholfen. Den Apothekern nicht, den Ärzten nicht, den Patienten nicht, und erst recht nicht ihre Reputation als Redakteurin.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Böning

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AW: Kommentar zu "AMK: Apotheken haben

von Redaktion DAZ.online am 17.01.2020 um 11:44 Uhr

ein Anmerkung zur Aufklärung: DAZ.online ist Fachportal, das sich an Apotheker richtet. Wir freuen uns natürlich auch über jeden Leser außerhalb dieser Community. Aber bitte sehen Sie es und dann nach, dass wir uns auch der Fachsprache bedienen. Als "Droge" werden in der Fachsprache arzneilich verwendete getrocknete Pflanzenteile bezeichnet, egal ob es sich dabei und Kamille, Salbei oder eben Cannabis handelt.

Vermeidung von Missbrauch

von A. am 15.01.2020 um 20:23 Uhr

Sehr geehrte Frau Borsch,

Ihr Anliegen in allen Ehren, aber haben sie selbst jemals Erfahrungen mit Cannabis gemacht? Haben Sie eine Ahnung davon, dass jede (!) Cannabissorte unterschiedlich wirkt? Dass es gesundheitliche Probleme gibt, bei der eben nur ein hoher THC-Gehalt wirkt?

Dass es oft sehr schwierig ist, wohnortnah an das med. Cannabis zu kommen? Ich beziehe meins auch aus einer mehrere hundert Kilometer entfernten Apotheke und wenn dort meine Sorte nicht vorrätig ist, natürlich frag ich dann auch in anderen Apotheken an. Wissen Sie, was sich Patienten zum Teil in Apotheken anhören müssen? "Wir wollen hier keine Kiffer" "Ihre Sucht unterstützen wir nicht." Da fühlt man sich nach einem langen Leidensweg auch nochmal wieder so richtig gut. Ich finde es überhaupt sehr anmaßend, dass Apotheken da dann gegen die Therapiehoheit der Arztes entscheiden. Gut, dann verdient halt jemand anderes an mir.

Werden eigentlich auch Verdachtsfälle von Opiatmissbrauch, Benzomissbrauch oder Suchtanzeichen bei Antidepressiva und Neuroleptika gemeldet?

Sie wollen als Apothekerin einem Patienten im Fall der Fälle die Herausgabe des Medikaments verweigern? Wenn wir mal davon ausgehen, dass tatsächlich eine Sucht, wie auch bei Opiaten und Antidepressiva etc. entstehen kann, dann wollen Sie es verantworten, den Patienten von jetzt auf gleich auf null zu setzen?! Also z. B. Kaltentzug bei Epilepsie? Ich bie gespannt und froh, dass Sie mir nicht meine Medikamente ausgeben und ich da an eine Apotheke mit solidem Grundwissen geraten bin, die cannabis nicht weiter verteufeln, sondern diese Pflanze als das sehen, was sie ist. Eine sehr gute Möglichkeit mit wenig bis gar keinen Nebenwirkungen sein leben wieder lebenswert zu machen.

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AW: Vermeidung von Missbrauch

von Christian Becker am 16.01.2020 um 9:02 Uhr

Es ist ja eine gute, alte Tradition, den Überbringer der Nachricht zu bestrafen, da sind Sie in guter Gesellschaft.

Frau Borsch fasst hier lediglich den Inhalt eines Schreibens der AMK zusammen, das unabhängig davon, ob es hier erscheint, spätestens heute über DAZ/ PZ in jeder Apotheke in Deutschland landet. Es besteht kein Grund, sie hier persönlich anzugehen.

Abgesehen davon wäre die Nachricht eigentlich nicht nötig, denn die aufgeführten Punkte gelten ohnehin für alle Arzneimittel.

"Werden eigentlich auch Verdachtsfälle von Opiatmissbrauch, Benzomissbrauch oder Suchtanzeichen bei Antidepressiva und Neuroleptika gemeldet?"
Ja, die müssen wir melden.

"Dass es oft sehr schwierig ist, wohnortnah an das med. Cannabis zu kommen? Ich beziehe meins auch aus einer mehrere hundert Kilometer entfernten Apotheke und wenn dort meine Sorte nicht vorrätig ist, natürlich frag ich dann auch in anderen Apotheken an."
Ja, das ist bei Cannabis (noch) ein Problem. Da wurde vermutlich einfach das Vorgehen von anderen Arzneimittel kopiert. Denn bei Benzodiazepinen z.B. ist es schon fraglich, warum die nicht wohnortnah geholt werden. Aber natürlich gibt es ja auch Leute, die in Urlaub fahren oder auf Montage, Fernfahrer etc.


"Wissen Sie, was sich Patienten zum Teil in Apotheken anhören müssen? "Wir wollen hier keine Kiffer" "Ihre Sucht unterstützen wir nicht." Da fühlt man sich nach einem langen Leidensweg auch nochmal wieder so richtig gut."
Das darf nicht sein. Ich empfehle, diese Apotheker der zuständigen Kammer zu melden.

"Ich finde es überhaupt sehr anmaßend, dass Apotheken da dann gegen die Therapiehoheit der Arztes entscheiden."
Geht ohne ärztliche Rücksprache auch nicht. Wir haben Kontrahierungszwang, müssen Rezepte also beliefern (wenn nicht z.B. die Nichtlieferbarkeit dem entgegen steht). Sollte es Zweifel an der Echtheit der Rezepte geben, dann müssen diese ausgeräumt werden. Sind die Rezepte echt, gibt es keinen Grund, die Belieferung abzulehnen. Auch hier würde ich mich an die Kammer wenden bzw. zumnindest mal andeuten, das zu tun.

AW: Vermeidung von Missbrauch

von Julia Borsc am 17.01.2020 um 11:42 Uhr

Lieber Herr Becker,

danke für diesen sachlichen Kommentar. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße
Julia Borsch

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