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Zusatzweiterbildung
BAK plant neue Weiterbildung zum Stationsapotheker
Apotheker in ganz Deutschland sollen sich schon bald zum Stationsapotheker weiterbilden lassen können. Nach Informationen von DAZ.online hat der Vorstand der Bundesapothekerkammer kürzlich beschlossen, Anforderungen und Lehrinhalte einer entsprechenden Zusatzweiterbildung zu konzipieren. Keimzelle der flächendeckenden Beratung durch Stationsapotheker ist Niedersachsen: Dort könnte es für Kliniken bald sogar eine Pflicht zum Einsatz von Pharmazeuten auf Station geben.
Da bewegt sich etwas in Sachen Stationsapotheker: Schon seit dem vergangenen Jahr wird in Niedersachsen an der flächendeckenden Einführung der Stationsapotheker gearbeitet. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das entsprechende Gesetz nicht mehr verabschieden konnte, arbeitet nun auch die neue Große Koalition in Hannover an einer Änderung am Krankenhausgesetz. SPD-Gesundheitsministerin Carola Reimann will damit auch auf die sogenannten „Pflegemorde“ reagieren, bei denen ein Krankenpfleger mehrere Menschen mit einem Arzneimittel umbrachte.
Doch auch auf Bundesebene gibt es in dieser Sache inzwischen Bewegung: Die Chefs der Gesundheitsbehörden aus den Bundesländern haben nach Informationen von DAZ.online am gestrigen Donnerstag bei einem Treffen einen Antrag zur Verbesserung der Patientensicherheit beschlossen, in dem unter anderem gefordert wird, die Einführung von Stationsapothekern in ganz Deutschland zu prüfen. Ihren Beschluss legen die Behördenchefs nun der Gesundheitsministerkonferenz vor, bei der im Juni die Gesundheitsminister aller Bundesländer zusammenkommen. In dem Antrag heißt es zu diesem Punkt: „Die GMK sieht im Sinne der Patientensicherheit auch die AMTS als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung an. In diesem Sinne bittet die GMK das BMG zu prüfen, ob und wie die Beteiligung von Apothekerinnen und Apothekern als Beratungspersonen für die Stationen im Krankenhaus und die verbindliche Einrichtung einer Arzneimittelkommission im Krankenhaus zu regeln ist.“
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Doch aus Apothekersicht stellt sich dabei natürlich die Frage, woher die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, die sich für einen solchen Job interessieren, die Kompetenzen erlangen können. An einigen Kliniken in Deutschland wird heute schon intensiv mit Stationsapothekern gearbeitet – zumeist sind hier Apotheker aus der Klinikapotheke im Einsatz, die die Arbeit auf Station als „Nebenjob“ zu ihrer Tätigkeit in der Klinikapotheke machen.
BAK-Beschluss noch in diesem Jahr?
Da es aber schon bald immer mehr Apotheker geben könnte, die ausschließlich die Arzneimittelversorgung auf den Stationen überprüfen sollen, ist eine zusätzliche Weiterbildung in diesem Bereich sinnvoll. Daher hat der Vorstand der Bundesapothekerkammer nun beschlossen, eine entsprechende Zusatzweiterbildung zu konzipieren. Eine BAK-Sprecherin bestätigte gegenüber DAZ.online: „Der Vorstand der Bundesapothekerkammer hat sich dafür ausgesprochen, eine Weiterbildung für den Bereich ‚Apotheker auf Station‘ (Arbeitstitel) zu etablieren. Mögliche Anforderungen und Inhalte werden in den nächsten Monaten in der Bundesapothekerkammer diskutiert, bevor sie der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Näheres zu den Inhalten der Fortbildung steht also noch nicht fest. Wie geht es nun aber weiter mit der Konzeption der Fortbildung? Nach dem Vorstandsbeschluss muss die BAK nun eine Fachkommission bilden, die festlegt, welche Inhalte in den Weiterbildungen vermittelt werden sollen. Sehr wahrscheinlich ist, dass hier Klinikapotheker integriert werden, die schon Erfahrungen als Stationsberater gesammelt haben. Ebenso dürfte die Apothekerkammer Niedersachsen in den Prozess eingebunden werden, weil man dort schon seit einigen Monaten an diesem Thema arbeitet.
Fachkommission arbeitet an Lehrinhalten
Hat sich die Fachkommission auf Lehrinhalte, zeitliche Abläufe und Konzeption der Weiterbildung geeinigt, wird das gesamte Konzept der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer, in der Vertreter aller Kammern zusammenkommen, zum Beschluss vorgelegt. Beschließt die BAK-MV das Weiterbildungskonzept, können die einzelnen Kammern es in ihre Weiterbildungsordnungen integrieren. So wird sichergestellt, dass die Lehrinhalte und Wissensstandards überall in Deutschland gleich sind.
Dieser gesamte Prozess dauert in der Regel ein Jahr. Es ist also durchaus möglich, dass die Bundesapothekerkammer die neue Weiterbildung noch in diesem Jahr beschließt und an die Kammern weitergibt.
3 Kommentare
Stationsapotheker
von Benjamin Rohrer am 06.05.2018 um 22:02 Uhr
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AW: deutsche Grammatik
von Holger am 07.05.2018 um 8:11 Uhr
Stationsapotheker
von Holger am 06.05.2018 um 19:52 Uhr
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