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Ein Pharmazierat berichtet
Zwangsschließung einer Apotheke – wie kommt es dazu?
Alkoholabhängigkeit und Kassenbetrug: Apotheke schließt ihre Pforten langfrsitig
Kircher berichtet von Fällen aus seinem Kollegenkreis. So sei es unter anderem zu längerfristigen Apothekenschließungen seitens der Behörden gekommen, nachdem der Inhaber der Apothekenbetriebserlaubnis wiederholt in „angetrunkenem Zustand“ in der Offizin angetroffen worden war. Kunden hatten sich zuvor bei den Behörden beschwert. „Eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit des
Apothekenleiters führt zum Entzug seiner Betriebserlaubnis. Gelingt es nicht, einen
sofortigen Nachfolger zu finden, der eine neue Betriebserlaubnis für diese
Apotheke beantragt, bleibt diese Apotheke eine gewisse Zeit geschlossen“, erklärt Kircher.
Auch Kassenbetrug kann zum Entzug der Bertriebserlaubnis und zu längerfristigen Schließung einer Apotheke führen. In beiden Fällen – Alkoholabhängigkeit und Kassenbetrug – sei eine schnelle Behebung der Missstände nicht möglich: Alkoholabhängigkeit kuriert sich nicht innerhalb weniger Stunden und ein zivilrechtlicher Prozess dauere auch seine Zeit, erklärt der Pharmazierat. Allerdings dauere es bei solchen Vorkommnissen in der Regel auch eine gewisse Zeit, den Entzug der Betriebserlaubnis zu vollstrecken, da die betroffenen Apotheker meist juristische Schritte einleiteten.
Es sei in jedem Fall schwierig, pauschale Aussagen zu treffen, in vielen Fällen seien es dann „letztendlich doch Einzelfallentscheidungen“, sagt Kircher.
1 Kommentar
Überfahren?
von Orhon am 04.02.2017 um 10:05 Uhr
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