Asthmasprays und Co. 

„Besser keine Schulung als eine schlechte"

Schladming - 17.01.2017, 13:00 Uhr

Die Anwendung von Asthma- und COPD-Mitteln zur Inhalation muss erklärt werden – vom Arzt oder in der Apotheke. (Foto: ABDA)

Die Anwendung von Asthma- und COPD-Mitteln zur Inhalation muss erklärt werden – vom Arzt oder in der Apotheke. (Foto: ABDA)


Inhalativa sind wahrscheinlich die Arzneimittel, die am häufigsten falsch angewendet werden. Das muss aber nicht so sein. Durch Schulung und Monitoring kann man in der Apotheke gegensteuern. Wie das konkret aussehen kann, erklärte Apotheker Dr. Eric Martin auf dem Pharmacon in Schladming. 

Die Anwendung von inhalierbaren Arzneimitteln ist alles andere als trivial. Viele Dinge müssen berücksichtigt werden: die richtige Atemstromstärke, die Körperhaltung, die Koordination – um nur einige zu nennen. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die einzelnen Devices zum Teil grundlegend in ihrer Anwendungstechnik unterscheiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Asthma- und COPD-Mittel häufig falsch angewendet werden – und zwar nicht nur von Patienten, die diese erstmalig verwenden. Auch bei langjährigen Anwendern schleichen sich Fehler ein. Da jeder Fehlgebrauch die Wirkung einschränkt ist, ist Handhabungskompetenz aber essenziell für eine erfolgreiche Therapie.

Wie man in der Apotheke gegensteuern kann, erklärte Apotheker Dr. Eric Martin aus Marktheidenfeld auf dem Pharmacon in Schladming. Er sieht die Pharmazeuten vor allem beim Monitoring in der Pflicht, also der Überwachung einer Daueranwendung.

Schulung und Monitoring unterscheiden sich

Wie sieht so ein Monitoring in der Apotheke aus? Das Wichtigste dabei ist: Der Patient hat den aktiven Part. Man bittet ihn, die Anwendung so vorzuführen, wie er es zuhause macht. Der Apotheker schaut nur zu. Eventuelle Fehler werden dann erst im Anschluss kommentiert. („Sie haben das ganz richtige gemacht, aber es wäre besser, wenn ..., weil.“). Das Ganze sollte erstmalig spätestens vier Wochen nach der Erstverordnung durchgeführt werden, dann mindestens einmal im Jahr sowie nach jedem Gerätewechsel. Stellt der Apotheker gravierende Fehler fest, soll zeitnah eine Wiederholung erfolgen. 

Erstunterweisung ist eigentlich Sache des Arztes

Die Erstunterweisung ist nach Martins Ansicht zwar eigentlich Aufgabe des verordnenden Arztes. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nicht ausreichend nach, muss die Apotheke aber einspringen. Der wesentliche Unterschied zum Monitoring ist: Hier hat der Apotheker erst einmal den aktiven Part und der Patient hört nur zu. Im ersten Schritt werden das Gerät und alle bei der Inhalation wesentlichen Schritte und Fehlerquellen erklärt. Die einzelnen Punkte sollten, soweit möglich, auch begründet werden, zum Beispiel warum bei Pulverinhalatoren nicht in das Gerät ausgeatmet werden darf.  

Im Anschluss führt der Schulende mithilfe eines Demogeräts die richtige Anwendung vor. Erst danach ist der Patient an der Reihe und soll versuchen, das Gezeigte und Erklärte nachzumachen – mehrfach.  

In der Apotheke gilt es also, bei jedem Rezept über ein inhalatives Arzneimittel nachzufragen, ob das Mittel zum ersten Mal verordnet wurde und falls ja, ob eine Unterweisung erfolgt ist.

Allerdings sei ihm in der Apotheke ein völlig ungeschulter Patient lieber als ein schlecht geschulter, erklärte Martin zum Schluss. Denn die Erstunterweisung ließe sich nachholen, die Fehler eines vermeintlich informierten Patienten („Ich kenne mich aus, hat der Doktor mir gezeigt.“) und die Defizite der Schulung aufzudecken, sei deutlich schwieriger. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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