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Apotheker von Sanicare
Versandapotheker wollen „verfassungsmäßige Rechte“ einfordern
Versandapotheker erfüllen ihren Versorgungsauftrag
DAZ.online: Wie sollte die deutsche Politik Ihrer Ansicht nach auf das EuGH-Urteil reagieren?
Meyer: Aus unserer Sicht wäre es konstruktiver, wenn man hier eine Anpassung der Gesetzgebung vornehmen würde, die stärkeren Wettbewerb erlauben würde aber dennoch Grenzen setzt. Eine Höchstpreisverordnung wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen ohne völlig ungeordnete Verhältnisse herzustellen.
Ich meine, dass es auch wichtig ist, die Meinung des Verbrauchers zu berücksichtigten: Er schätzt den Versandhandel – und ist letztlich der Souverän in der Demokratie.
DAZ.online: Gleichzeitig ist Verbrauchern aber auch die Arzneimittelversorgung vor Ort sehr wichtig. Stimmt es nicht, dass Versandapotheken aufgrund vergleichsweise geringer Betriebskosten sehr große Wettbewerbsvorteile haben?
Meyer: Es wird den Versandapotheken vielfach Rosinenpickerei vorgeworfen. Als deutsche Apotheke beteiligen wir uns aber am Notdienst, wir geben Betäubungsmittel ab und fertigen Rezepturen an. Der Notdienstfonds hilft in Regionen mit schwachen Strukturen. Tatsächlich fallen auch Kosten in den Versandapotheken an, die in der normalen Apotheke nicht anfallen, wie allein schon die Versandgebühren. Aber es ist auch so, dass die systematische Abwicklung durchaus Vorteile haben kann – sowohl bei den Kosten als auch einer gleichbleibenden hohen Qualität. Insgesamt ist es ein Schreckensbild, dass der Versandhandel die Arzneimittelversorgung in der Fläche gefährdet.
Es wird ja vielfach geschrieben, dass sich die Versandapotheker nur auf die Hochpreiser stürzen. Wir erleben das Gegenteil, nämlich Anfragen von Kunden, deren Apotheke vor Ort diese nicht zur Verfügung stellen kann oder will. Es kommt durchaus vor, dass niedergelassene Apotheker sich es nicht antun wollen, beispielsweise Sovaldi abzugeben – dem Retaxrisiko wollen sich einige Kollegen nicht aussetzen. Das schmerzt dann schon, wenn man lesen muss, dass wir Rosinen picken würden – das kann ich so nicht erkennen. Wir erfüllen unseren Versorgungsauftrag.
DAZ.online: Die SPD schlägt als Ausweg vor, die Honorierung von Apothekern grundsätzlich zu reformieren.
Meyer: Ich halte es auch für sinnvoll, darüber nachzudenken und neue Komponenten der Vergütung herzustellen. Die leistungsgerechtere Vergütung ist ein Thema, das von mehreren Experten schon seit längerem gefordert wird. Besondere Leistungen bedürfen auch gesonderter Bezahlung. Um nur ein aktuelles Beispiel aufzugreifen, bin ich der Überzeugung, dass wir eine Vergütung für Beratungsleistungen zur Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit benötigen. Die Einzelfallbetrachtung erfordert den pharmazeutischen Sachverstand und ist aufwändig, stiftet aber vielfach einen durch die Betroffenen direkt spürbaren Nutzen durch eine Verringerung der unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Da sich dies häufig durch eine Reduktion der eingesetzten Arzneimittel äußert, profitieren wirtschaftlich davon derzeit in erster Linie die Kostenträger.
5 Kommentare
So ein..
von Stefan Haydn am 02.11.2016 um 14:28 Uhr
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Höchstpreisverordnung
von Dr. Jürgen Leikert am 01.11.2016 um 20:02 Uhr
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Höchstpreisverordnung
von Dr. Heiko Walther am 01.11.2016 um 10:22 Uhr
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PS
von Karl Friedrich Müller am 01.11.2016 um 8:42 Uhr
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Entschuldigung
von Karl Friedrich Müller am 01.11.2016 um 8:38 Uhr
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