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„Völlig ungeeignet“
Bundesweite Initiative will elektronische Gesundheitskarte stoppen
Zwei Monate bevor die erste Basis-Funktion der Gesundheitskarte online geht, erneuert eine bundesweite Initiative ihre Kritik: Die e-Card sei noch nicht einmal dafür geeignet, die Identität festzustellen. Sie prüfen eine Verfassungsbeschwerde.
Ab Juli soll die elektronische Gesundheitskarte für eine erste Basis-Funktion genutzt werden können: Stammdaten wie die Adresse der Versicherten sollen in Arztpraxen elektronisch abgeglichen werden, damit beispielsweise nach einem Umzug die aktuellen Daten übernommen werden können. Während es für die eigentlichen Funktionen wie das elektronische Rezept noch nicht einmal einen Zeitplan gibt, erneuert die bundesweite Initiative „Stoppt die e-Card“ ihre Kritik – und bezeichnet die elektronische Gesundheitskarte als „völlig ungeeignet“.
Dies finge schon beim Foto auf den Karten an: Da die Krankenkassen nicht prüfen, ob es tatsächlich den Versicherten zeigt, liege laut dem Datenschutzexperten Andre Zilch mit den Karten erster Generation „entgegen aller Vorschriften“ kein sicherer digitaler Identitätsnachweis vor. Daher eigene sich das System noch nicht einmal für den geplanten Versichertenstammdatendienst, schreibt die Initiative.
Der Arzt wüsste nicht sicher, wer vor ihm sitzt
Noch viel weniger könne man über diese unsichere Karte Notfalldaten, Diagnosen, Medikamentenverordnungen, Organspendeausweis oder eine elektronische Patientenakte speichern, so Zilch – da der Arzt ja gar nicht sicher wissen könne, wer vor ihm sitzt. Er könne sich daher auch strafbar machen.
Ob die Krankenkassen ihre Datenschutz-Aufgaben im Sinne der Versicherten erfülle, prüfe nun das Bundesversicherungsamt. „Im Zuge der Ausgabe der nächsten Kartengeneration G2 bis 2017 müssten alle Kassen eine Nachidentifizierung der Versicherten durchführen“, sagte die Sprecherin der Aktion Stoppt die e-Card, Silke Lüder. Angesichts geschätzter Kosten in Höhe von 700 Millionen Euro vergleicht sie es mit anderen „gescheiterten staatlichen Mammutprojekten“ wie dem Berliner Flughafen. „Zusammen mit der notwendigen Anschaffung von neuen Kartenlesegeräten und Konnektoren in den Arztpraxen entsteht so ein weiteres Milliardengrab für dieses unsinnige und gefährliche Projekt“, so Lüder. Ihre Aktion wird insgesamt von 54 Organisationen getragen, darunter der Chaos Computer Club, die „Freie Ärzteschaft“ oder die Deutsche AIDS-Hilfe.
Ist das E-Health-Gesetz verfassungskonform?
Die Initiative prüft derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das E-Health-Gesetz. „Dieses Gesetz aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe imponiere als reines Zwangsgesetz, welches mit Druck auf die ablehnende Ärzteschaft den Medizindatenschutz zum Nachteil der Patienten nachhaltig aushöhlen werde“, sagte die Sprecherin der Aktion, Lüder. Es sei eine „große Frage“, ob es der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts standhalte.
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von gerald christmann am 07.09.2016 um 17:00 Uhr
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