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- DAZ 51-52/2023
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DAZ aktuell
Krankmeldung für Eltern
Bescheinigung per Telefon
Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte. Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen. Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. |
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