DAZ aktuell

Krankmeldung für Eltern

Bescheinigung per Telefon

dpa | Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, seit diesem Montag auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Das Kind muss der Ärztin oder dem Arzt bekannt sein.
Foto: Lightfield Studios/AdobeStock

Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesver­einigung mitgeteilt hatte. Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen. Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. |

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