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Gesundheitspolitik
„Ein behäbiges Schönwettersystem“
Gesundheits-Sachverständigenrat: Unser Gesundheitssystem muss krisenfester werden
Seine Erkenntnisse hat der SVR in seinem neuen, über 600 Seiten starken Gutachten „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen“ – festgehalten. Professor Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Beratergremiums, erklärte: „Aus den aktuellen Krisen wurden bislang nicht die notwendigen Schlüsse gezogen.“ Dabei gebe es weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Daten- und Umsetzungsdefizit. „Das darf nach unserer Überzeugung nicht so bleiben“, betonte Gerlach. Die bisherige Selbstwahrnehmung, dass alles gut organisiert und für unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet ist, sei trügerisch. „Unser Gesundheitssystem ist hochkomplex und bei genauerer Betrachtung ein behäbiges Schönwettersystem, das zum Beispiel unter unzulänglicher Digitalisierung und einem formaljuristisch leerlaufenden Datenschutzverständnis leidet.“ Es sei zudem zwischen Bund, Ländern und Kommunen nur unzureichend koordiniert. Das habe man etwa in der Pandemie oder auch beim Hochwasser im Ahrtal erkennen können.
Ratsmitglied Professorin Petra Thürmann, klinische Pharmakologin und leitende Krankenhausärztin, erläuterte mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels, dass insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung umfassend genutzt werden müssten. „Wir müssen die verantwortliche Datennutzung zur Verbesserung der Versorgung und der epidemiologischen Lageanalyse dringend vereinfachen.“ Unter anderem hält sie ein Echtzeit-Monitoring für notwendig, bei dem Wetterdaten mit Zahlen zu ambulanten Behandlungen, etwa Notfalleinweisungen, und Mortalitätsdaten zusammengeführt werden. Es müsse verbindliche Hitzeaktionspläne geben, wie sie auch in anderen Ländern schon existierten. Um vulnerable Personen bei Hitzewellen schützen zu können, brauche man außerdem passgenaue Informationen zu diesen, so Thürmann weiter. Gut wäre es da, auf Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen zu können. Noch besser wäre es, wenn dort gleich bestimmte Maßnahmen einprogrammiert werden könnten, zum Beispiel eine Dosisanpassung für Medikamente – in dem Wissen, dass manche Arzneimittel bei Hitze anders wirken als unter normalen Umständen. Doch mit ePA & Co tut man sich hierzulande bekanntlich schwer. Die Medizinerin wies in diesem Zusammenhang auch nochmals auf die Notwendigkeit eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes hin.
Thürmann betonte überdies, dass sich auch Gesundheitsinstitutionen klimagerecht anpassen müssten. Schließlich sind sie auch Verursacher von Luftverschmutzung und CO₂-Emissionen. „Der ökologische Fußabdruck von Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken muss auf den Prüfstand gestellt werden.“
Wie schafft man resiliente Lieferketten?
Arzneimittel sind kein spezielles Thema des aktuellen Gutachtens, doch sie spielen – zusammen mit Medizinprodukten, Schutzausrüstung und ähnlichem – im Kapitel „Lieferketten, Produktion und Innovation“ eine wichtige Rolle. Der Rat stellt dazu fest, dass ein resilientes Gesundheitssystem in der Lage sein sollte, vorübergehende Lieferengpässe auszugleichen und einen erhöhten oder speziellen Bedarf im Krisenfall kurzfristig zu decken. Dazu erklärte der stellvertretende Ratsvorsitzende Professor Wolfgang Greiner, dass die im Hinblick auf Arzneimittel im vergangenen Dezember vom Bundesgesundheitsminister vorgestellten Pläne schon in eine richtige Richtung gingen, etwa was neue Anforderungen an Rabattverträge betrifft. Langfristig müsste man aber nach und nach die wichtigsten Arzneimittel – z. B. in einer WHO-Liste zusammengestellte – so behandeln. Es müssten gestaffelte Ausschreibungen für mehrere Länder stattfinden. „Multiple Sourcing, Nearshoring und globale Diversifikation“ sind die Schlagworte zur Stärkung der Lieferketten im Gutachten.
Ergänzend sollte über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus eine ausreichende Bevorratung durch verbindliche, sanktionsbewehrte Vorgaben gesichert werden. Dabei sollte man auf eine dezentrale Beschaffung und Lagerhaltung unter Einbeziehung der Händler bzw. Leistungserbringer setzen – das heißt, die Bevorratung sollte nicht unbedingt in speziellen Notfalllagern erfolgen, sondern direkt durch Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Großhändler.
Das Gutachten wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Der SVR-Vorsitzende Gerlach hofft, dass auch diesmal viele seiner Anregungen umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel seien bereits so viele seiner früheren Empfehlungen zu finden, wie nie zuvor in einem Koalitionsvertrag. Im letzten, vor zwei Jahren erschienenen Gutachten des Sachverständigenrats stand die Digitalisierung im Mittelpunkt. |
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