Gesundheitspolitik

Kabinett bringt GKV-­Spargesetz auf den Weg

Es bleibt bei höherem Kassenabschlag / Lauterbach wirbt bei Parlamentariern um Zustimmung

ks | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Pläne zur Stabilisierung der GKV-Finanzen durch das Bundeskabinett gebracht – damit liegt nun ein Regierungsentwurf vor, dessen nächste Station der Bundesrat ist. Lauterbach erklärte nach der Kabinettssitzung, dass es „mehr oder weniger“ keine Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf gegeben habe. Dabei hatte es zuvor reichlich Kritik gegeben: Nicht nur von den betroffenen Verbänden, sondern auch von den Ampelpartnern. Dazu meinte Lauterbach: „Es ist ein Gesetz, wo es sehr gut ist, dass man lang darüber spricht, wo es aber nicht gut wäre, wenn es sich verändert.“

Für die Apotheken bleibt es somit bei der geplanten zweijährigen Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro. Hingegen wurden einzelne Maßnahmen, die die Pharmaindustrie betreffen, nachgefeilt. Die Solidarabgabe ist einem höheren Herstellerabschlag gewichen. Und auch bei den ­AMNOG-Regelungen zum Erstattungsbetrag gibt es Änderungen.

Es hat sich hingezogen – doch nun hat das Bundeskabinett den Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Nach der Sitzung betonte Lauterbach erneut, dass es keine Leistungskürzungen für die Versicherten geben werde. Die vorgesehene Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte, die paritätisch auf Versicherte wie Arbeitgeber verteilt werden, ist aus seiner Sicht noch maßvoll. Immerhin 85 Prozent der Deckungslücke von 17 Milliarden Euro würden durch Maßnahmen gestopft, die die Versicherten nicht belasteten, unterstrich er.

Inhaltlich unverändert blieben die Sparpläne nicht nur für die Apotheken, sondern u. a. auch für die Ärzte und Zahnärzte. Sparen müssen zudem die Kassen bei ihren Verwaltungsausgaben.

Lauterbach dankt Apotheken

Lauterbach verband seine Botschaft an die Apotheken mit freundlichen Worten: Er danke ihnen „ganz herzlich“, sagte er. Sie seien wichtige Leistungserbringer und spielten eine „immer größere Rolle bei der Art und Weise, wie wir in Deutschland Medizin organisieren“. So etwa in der Impfkampagne und beim Testen. Dennoch will er bei der „Kernaufgabe“ der Apotheken „Effizienzreserven“ heben.

Eine Änderung am bisher bekannten Referentenentwurf gibt es beim Solidarbeitrag der Pharmaindustrie. Dieser sollte bei 2 Milliarden Euro liegen und für die einzelnen Unternehmen vom GKV-Spitzen­verband festgesetzt werden. Nun ist stattdessen vorgesehen, den Herstellerrabatt auf patentgeschützte Arzneimittel im Jahr 2023 von 7 auf 12 Prozent anzuheben. Das soll eine Milliarde Euro einbringen.

„Keine empirischen Belege“

Lauterbach ist überzeugt, dass die Branche dies verkraften kann – auch in Zeiten der Inflation und steigender Energiekosten. Dass die Einsparungen das Problem der Lieferengpässe verschärfen werden, glaubt er nicht. Bislang gebe es „empirisch keine Hinweise“, dass der bestehende Inflations­ausgleich nicht ausreichen werde, sagte er. Es gebe keine Insolvenzen und keine Gewinneinbußen. Die Argumente der Industrie mögen zwar „plausibel“ klingen, so Lauterbach – doch die Belege fehlten.

Der Minister betonte ferner, dass es jetzt auch darum gehe, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Kosten für den medizinischen Fortschritt ist noch einiges zu tun. Allerdings ist Lauterbach davon abgekommen, dafür eine Expertenkommission einzusetzen. Sein Haus selbst soll nun bis Mai eigene Ideen entwickeln, wie weitere Reformen aussehen sollten.

Brief an Ampel-Abgeordnete

Nun muss sich zeigen, wie die Länder den (nicht zustimmungspflichtigen) Gesetzentwurf aufnehmen und was sodann das Parlament aus ihm macht. In einem Brief an die Abgeordneten der Ampelkoalition wirbt Lauterbach für den Entwurf. Mit ihm werde es „gelingen, die GKV-Finanzen im Jahr 2023 zu stabilisieren“. Er verweist auch darauf, dass mit Beginn des parlamenta­rischen Prozesses die Vertreter organisierter Interessen „intensiv“ versuchen werden, auf die Inhalte des Entwurfs Einfluss zu nehmen. „Umso mehr bedanke ich mich schon jetzt für die konstruktive Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens“, so Lauterbach. |

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