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Diskriminierungsmerkmal Elternschaft

Online-Petition von #proparents, „Brigitte“ und „Eltern“

Viele berufstätige Mütter und auch manch engagierter Vater haben es schon selbst erlebt: Aufgrund ihrer Elternrolle wurden ihnen im Job Steine in den Weg gelegt. Eine aktuelle Online-Petition fordert nun, dass „Elternschaft“ als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen wird.

Die Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ sowie die Initiative #proparents wollen bis Ende Mai 50.000 Stimmen auf der Plattform openPetition sammeln. Dann kann ihr Anliegen, das Diskriminierungsmerkmal „Elternschaft“ in das Allgemeine Gleich­behandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen, offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden.

Foto: Screenshot/DAZ

„Eltern als Arbeitnehmer dürfen nicht einfach achtlos abgehängt werden“, heißt es in der Begründung zur Petition.

Von den rund 20 Millionen Eltern seien 80 Prozent erwerbstätig, so die Initiatoren, und erwirtschafteten einen großen Anteil des Bruttoinlandproduktes und der Steuereinnahmen. Doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien ungenügend, um eine gute Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Sorgearbeit sicherzustellen.

„In Deutschland kann man sich glücklicherweise gegen viele Formen der Diskriminierung juristisch wehren, aber beim Recht für Eltern gibt es eine Gesetzeslücke“, sagt Brigitte Huber, Chefredakteurin der „Brigitte“. „Das wollen wir ändern!“ Rosa Wetscher, Redaktionsleiterin des Magazins „Eltern“, ergänzt: „In Österreich ist man hier schon deutlich weiter. Dort fällt unter Geschlechterdiskriminierung auch jemand, der Kinder hat. Deutschland hinkt in diesem Punkt gewaltig hinterher.“ Sandra Runge, Rechtsanwältin und Co-Initiatorin von #pro­parents, sieht eine strukturelle Diskriminierung gegenüber Müttern und auch immer mehr Vätern.

#GleichesRechtfürEltern

Infos und den Link zur Petition finden Sie hier:

www.brigitte.de/elternrechte

www.proparentsinitiative.de

www.openpetition.de

Wie sieht es in den Apotheken aus?

Für den Apothekenbereich kennt auch ADEXA-Juristin Minou Hansen entsprechende Probleme: „Mitglieder rufen bei uns in der Rechtsberatung an, weil sie nach der Elternzeit zum Beispiel nur noch nachmittags arbeiten sollen. Oder sie erhalten direkt nach der Rückkehr eine Kündigung, weil die Apothekenleitung Probleme wegen der Kinderbetreuung befürchtet.“

ADEXA-Vorstand Andreas May begrüßt die Kampagne: „Als Gewerkschaft befassen wir uns kontinuierlich mit dem Thema Familienfreundlichkeit. Die skandinavischen Länder sind hier gute Vorbilder (siehe auch DAZ 2019, Nr. 46, Seite 85 – 86). Eine Aufnahme von Elternschaft als Merkmal im deutschen Antidiskriminierungsgesetz wäre ein guter und wichtiger Schritt. Solch eine Kampagne kann die gesellschaftliche Diskussion weiterbringen. Denn wir müssen gerade jetzt in der Pandemie dafür sorgen, dass es keine Rolle rückwärts für Mütter und Väter gibt, sondern Strukturen der Benachteiligung abgebaut werden.“ |

Sigrid Joachimsthaler

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