- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 12/2021
- Impfen und Testen in ...
Adexa-Info
Impfen und Testen in Corona-Zeiten
Die ADEXA-Rechtsberatung informiert
Seit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesetzliche Grundlagen geschaffen hat, testen etliche Apotheken Patienten auf SARS-CoV-2-Infektionen mit Antigen-basierten Nachweisen. Die Tätigkeit kann von allen Berufsgruppen ausgeführt werden, ist aber nicht sonderlich beliebt. Chefs steht es aufgrund ihres Weisungsrechts laut Gewerbeordnung (GewO, § 106) frei, Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen dafür einzuteilen. Sie müssen Mitarbeiter schulen und deren persönliche Schutzausrüstung bereitstellen. Schwangere oder Personen mit einem erhöhten COVID-19-Risiko scheiden aus; vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Derzeit keine Impfpflicht
Wer Schnelltests durchführt, kann sich in vielen Bundesländern mit höherer Priorität impfen lassen. Nach Berichten über Thrombosen als theoretisch mögliche Nebenwirkung des AstraZeneca-Vakzins sind manche Apothekenangestellte skeptisch.
Chefs können sie nicht zu Impfungen zwingen, denn es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus. Daran werden Abmahnungen oder gar Kündigungen scheitern. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG, § 20 Abs. 6) könnte das Bundesministerium für Gesundheit jedoch eine Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen verhängen.
Freistellung zum Impftermin
Aber auch ohne Druck entscheiden sich viele Apothekenangestellte für den Schutz per Spritze. Die Apothekenleitung muss ihnen vorab eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit ausstellen, was zur höheren Priorisierung führt. In der Corona-Impfverordnung ist dies nicht klar geregelt. Arbeitgeber haben jedoch eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.
Hausärzte impfen voraussichtlich erst ab Mitte April. Und Impfzentren haben kaum Termine. Oft gibt es nur Zeitfenster, während man eigentlich arbeiten müsste. In dem Fall greift § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Angestellte erhalten weiter ihr Gehalt, weil sie derzeit keinen Einfluss auf den Zeitpunkt von Impfungen haben. ADEXA rät, zuvor den Dialog mit der Apothekenleitung zu suchen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.