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Wirtschaft
Den Komplett-Lockdown verhindern
IHK und HWK Südthüringen setzen auf Schnelltests in Unternehmen
„Produktivität und Infektionsschutz lassen sich auch in kritischen Pandemiephasen gut kombinieren, sofern entsprechende Richtlinien am Arbeitsplatz strikt eingehalten werden“, heißt es in der Pressemeldung der IHK und der HWK Südthüringen. In einer gemeinsamen Initiative soll gezeigt werden, wie sich ein Komplett-Lockdown der Wirtschaft vermeiden lässt. Wichtig sei dabei, Lücken im Hygienekonzept zu schließen sowie fahrlässiges Verhalten aufzuspüren und abzustellen. Als Beispiele führt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas gegenüber der AZ an, dass Mitarbeiter immer noch gemeinsam beim Frühstück säßen oder zusammen im Auto führen.
In einem weiteren Schritt ist geplant, dass die Unternehmen selbst potenziell infektiöse Mitarbeiter mit Schnelltests identifizieren können. „Heimische Apotheken unterstützen das Vorhaben: Zukünftig sollen sie Schnelltests direkt an Unternehmen herausgeben und Kurzschulungen zur Anwendung dieser durchführen“, heißt es in der Pressemeldung. Doch der Teufel steckt im Detail bzw. in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV). Diese erlaubt zwar seit Anfang Dezember die Abgabe der Schnelltests nicht mehr nur an medizinisches Personal, sondern auch an Schulen und ähnliche Einrichtungen – Unternehmen sind indes nicht dabei.
Hoffen auf eine Änderung der MPAV
Das möchte die IHK Südthüringen gerne ändern, erklärt Pieterwas. Zunächst nahm man Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf – bislang erfolglos. Dann sei bekannt geworden, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seiner neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung eine Testpflicht in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bei Inzidenzwerten über 200 vorsah. Der Thüringer Ministerpräsident habe beim Bund-Länder-Treffen am vergangenen Dienstag darauf aufmerksam gemacht, dass deshalb die MPAV geändert werden müsse. Doch statt der erhofften Änderung wurde auf Betreiben des BMG die geplante Testpflicht gestrichen.
Ausbildungsunternehmen dürfen Schnelltests beziehen
Wie geht es nun weiter mit den Schnelltests in Unternehmen? „Wir ackern daran, dass über den Industrie- und Handelskammertag die MPAV geändert wird“, berichtet Pieterwas. Bis dahin wird den Unternehmen anderweitig Zugang zu Schnelltests ermöglicht. So können bereits jetzt schon Ausbildungsunternehmen Tests aus den Apotheken beziehen, da sie von der Erweiterung der MPAV im Dezember erfasst werden. Zum anderen wird den Unternehmen eine Liste der Landesapothekerkammer Thüringen zur Verfügung gestellt mit allen Apotheken, die selbst Schnelltests durchführen. |
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