Gesundheitspolitik

Wie wird verteilt?

Die Schlüssel zu den COVID-19-Impfstoffen

cm | Während eine Apotheke die volle Anzahl der von ihr georderten COVID-19-Impfstoffe erhält, erfahren andere Betriebe massive Kürzungen ihrer Bestellungen. Was steckt dahinter?

12 von 12, 4 von 40 oder 3 von 8: Unter den Apotheken variiert der Anteil tatsächlich gelieferter und bestellter COVID-19-Impfdosen stark. Viele wundern sich, wie diese extremen Unterschiede zustande kommen. DAZ.online hat den Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) gefragt: Nach welcher Systematik werden die Impfstoffe verteilt?

Laut Phagro spielen dabei zwei Schlüssel eine Rolle: Zunächst verteilt der Bund die verfügbaren Mengen an COVID-19-Impfstoffen auf die Phagro-Mitgliedsunternehmen. „Die jeweilige Zuteilungsmenge variiert dabei abhängig von den wöchentlich zur Verfügung stehenden Gesamtmengen und notwen­digen Ab- und Aufrundungen, die aufgrund der sehr großen Gebindeeinheiten vorgenommen werden.“ Wie DAZ.online aus Großhandelskreisen erfuhr, richtet sich die Aufteilung nach den jeweiligen Marktanteilen der Pharmagroßhändler. Die Berechnung der Marktanteile beruht demnach auf Daten des Informationsdienstleisters IQVIA.

Die Großhandlungen wiederum müssen sich laut Phagro bei der Belieferung der Bundesländer und der Verteilung der Impfstoffe nach einem vom Bund vorgegebenen Bevölkerungsschlüssel der Länder richten. Es erfolge eine gleichmä­ßige Aufteilung der zur Verfügung stehenden Kontingente auf die bestellenden Apotheken eines Bundeslands, soweit einem Mitgliedsunternehmen des Phagro oder einem Partnergroßhändler nicht genug Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung steht, um alle vorliegenden Bestellungen der Apotheken eines Bundeslandes zu bedienen. Mit Blick auf die knappen Impfstoffmengen ist davon auszugehen, dass das aktuell häufig der Fall ist.

Allerdings dürfte es weitere Einflussfaktoren geben, u. a. wird auch entscheidend sein, wie viele Apotheken tatsächlich bei einem konkreten Großhändler bestellen. Denn Apotheken sollen die Impfstoffe nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums bei ihrem Hauptlieferanten beziehen. Hat dieser z. B. einen relativ hohen Marktanteil, wird aber – etwa aufgrund seiner Konditionen – von vergleichsweise wenigen Apotheken als Haupt-, sondern eher als Zweitlieferant genutzt, bleibt für die dort bestellenden Apotheken mehr Impfstoff übrig. |

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