Gesundheitspolitik

BMG prüft ABDA-Aufstellung

cm/ks | Bislang erhalten die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen 6,58 Euro (zzgl. USt.) pro Vial. So sieht es die Coronavirus-Impfverordnung vor. Diese besagt aber auch, dass die ABDA dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 17. Mai eine Aufstellung vor­legen konnte, die den tatsächlichen Aufwand in den Betrieben belegt. Basierend darauf ist eine Anpassung der Vergütung möglich. Diese Vorlage ist zum Stichtag auch erfolgt. Wie ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am 19. Mai in einem Radiobeitrag auf WDR5 berichtete, zeigt die eingereichte Erhebung, dass die Leistungen der Apotheken „dramatisch unterfinanziert“ sind. Das BMG sei „sehr vorsichtig“ gewesen bei der Fest­legung der Apothekenvergütung, so Overwiening – wohl auch vor dem Hintergrund, dass der Bundes­gesundheitsminister kurz zuvor wegen des Honorars für die Verteilung der Schutzmasken an Risikogruppen heftig in die Kritik geraten war. Nun muss sich zeigen, was das BMG mit den Angaben der ABDA macht. Eine BMG-Sprecherin erklärte der AZ: „Die Prüfung und Auswertung dauert an“. |

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