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Suizid-BtM: Spahn bleibt beim Nein
Sterbehilfe mit staatlicher Unterstützung bleibt umstritten
Anlass für die FDP-Initiative ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017. Demnach darf der Staat Schwerkranken im „extremen Einzelfall“ nicht den Zugang zu einem BtM verwehren, das eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Dieses Urteil kam im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gar nicht gut an. Nach Recherchen des „Tagespiegel“, der sich nach einer Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einblick in interne BMG-Akten verschaffte, stand die Linie im Ministerium schon früh fest und wurde auch durchgesetzt. Ganz bewusst wollte man hier das Urteil umgehen. So wies das BMG im vergangenen Jahr das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, Anträge von Bürgern, ein solches Suizid-BtM erwerben zu dürfen, abzulehnen. Vergangene Woche hieß es, das BfArM habe mittlerweile 93 von insgesamt 123 vorliegenden Patienten-Anträgen abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es nicht gegeben. 22 suizidwillige Antragsteller seien in der Wartezeit verstorben.
Für die FDP-Fraktion ist dieser Zustand für die wartenden Schwerkranken nicht haltbar. Mit dem von ihr geforderten Gesetzentwurf müssten auch Wertungswidersprüche mit dem 2015 neu eingeführten § 217 Strafgesetzbuch aufgelöst werden. Dieser verbietet eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung – vor dem Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehrere Beschwerden gegen die Norm anhängig.
Bei der Expertenanhörung wurden kritische Stimmen zur Sterbehilfe laut. So erklärte etwa die Bundesärztekammer: „Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“. Doch es gab auch Experten, die eine gesetzliche Regelung für machbar halten.
Spahn verteidigte indessen seine Linie. Das Verbot der organisierten Sterbehilfe sei für ihn „handlungsleitend“. „Denn die höchste Form der Organisation wäre es, wenn der Staat dabei hilft“, sagte Spahn der „FAZ“. |
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