- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 23/2019
- Die nächste ...
DAZ aktuell
Die nächste Rabattschlacht?
OLG Düsseldorf sorgt für Unruhe
Ausgerechnet der 20. Zivilsenat, der den Rx-Boni-Fall der Deutschen Parkinsonvereinigung vor den Europäischen Gerichtshof brachte, wird sich nun auch zur Geltung der Preisbindung auf Herstellerebene äußern. Klar ist bereits: Am 16. Mai 2019 hat dieser Senat die Berufung des Hautpflege-Spezialisten Galderma gegen ein im vergangenen Dezember in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenes Urteil zurückgewiesen (Az.: I-20 U 126/18; siehe hierzu auch AZ Nr. 23, 2019, S. 1 f.). Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob Merz sein verschreibungspflichtiges Botox-Präparat Bocouture® einer niederländischen Versandapotheke rabattiert verkaufen durfte. Galderma sah darin einen Verstoß gegen das Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht und beantragte eine einstweilige Verfügung. Doch das Landgericht Düsseldorf hielt sich nicht für zuständig und den Anspruch im Übrigen auch nicht für gegeben. Die arzneimittelrechtlichen Preisbindungsregelungen fänden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten keine Anwendung – anderenfalls liege ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit vor. Das Gericht argumentiert unter anderem, dass EU-Versender, die Rx-Arzneimittel günstiger anbieten dürfen als ihre deutsche Konkurrenz, dies nur werden leisten können, wenn sie auch günstiger einkaufen können. Dieses Urteil bestätigte die nächste Instanz nun also. Die Gründe müssen nun abgewartet werden. Galderma will seine weiteren Schritte nun „abwägen und prüfen“. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.