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DAZ aktuell
Neues Gutachten zur Honorierung
May, Bauer, Dettling mit konkreten Vorschlägen
Bereits Anfang September hatte Dr. Thomas Müller-Bohn das Kompendium „Neue Wege zur Apothekenhonorierung“ mit Beiträgen von sieben Autoren herausgegeben. Angesichts der bald zu erwartenden intensivierten politischen Debatte zum Apothekenhonorar folgt nun innerhalb kürzester Zeit das zweite Buch zum Thema.
Der Ökonom May, die Politikwissenschaftlerin Bauer und der Rechtsanwalt Dettling sind als Autorentrio durch ihr gemeinsames Gutachten „Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ bekannt, das 2017 als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Arzneimittelpreisbindung entstand. Das neue Gutachten erscheint hingegen nur indirekt als Reaktion auf das Honorargutachten der Agentur 2HM, das nur recht kurz angesprochen wird. Das neue Gutachten von May, Bauer und Dettling geht grundsätzlich auf die Notwendigkeit und die Hintergründe der Apothekenhonorierung ein und zeigt damit auch die Schwächen des Honorargutachtens, ohne dabei jeweils direkt auf einzelne Kritikpunkte zu verweisen. Die Argumentation ist grundsätzlicher angelegt.
Der Regulierungsbedarf für die Apothekenhonorierung wird rechtlich und ökonomisch umfassend begründet. Daraus leiten die Autoren „normative Eckpfeiler“ für das Honorierungssystem ab. Dabei geht es um allgemeine ökonomische Aspekte und um die konkreten Vorgaben der bestehenden Regelung in § 78 AMG. Besonders wird betont, dass die Versorgungsleitung insgesamt aus dem Honorar für Rx-Arzneimittel quersubventioniert werden muss und die Preisbildung nicht allein aus einer Kostenrechnung abgeleitet werden kann – im Gegensatz zum Vorgehen im Honorargutachten von 2HM. May, Bauer und Dettling sehen die Hauptaufgabe der Preisregulierung darin, die Versorgungsinfrastruktur bei Versagen des Preiswettbewerbs sicherzustellen. Dabei gehe es um die im jeweiligen Einzelfall nötigen Arzneimittel, auch OTC-Arzneimittel, und die erforderliche pharmazeutische Beratung und Kontrolle unabhängig von finanziellen Hürden. Darum seien nur Vergütungsansätze zielkonform, die an variable Einheiten wie Packungen oder erbrachte Leistungen anknüpfen. Die Autoren fordern, die öffentlich-rechtlichen Honorierungsregeln unabhängig von sozialrechtlichen Fragen der Erstattungsfähigkeit zu betrachten.
Die Autoren beschreiben die Konsequenzen dieser Erkenntnisse für das Honorierungssystem und leiten Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung ab. Sie schlagen einen vorzugsweise staatlichen Unterstützungsfonds für Solitärapotheken (ohne weitere Apotheken im Umkreis von fünf Kilometern) vor. Außerdem schlagen sie vor, den GKV-Rabatt der Apotheken abzuschaffen und stattdessen einen vorzugsweise staatlichen Unterstützungsfonds zu schaffen, aus dem „Infrastruktur-Boni“ für Abgaben in der Apotheke vor Ort gezahlt werden. Damit sollten Krankenkassen oder Patienten für die Inanspruchnahme der Beratung honoriert werden, sodass Patienten wiederum in der Apotheke Preise bezahlen könnten, mit denen auch die Beratung zu OTC-Arzneimitteln finanziert werden kann. Außerdem fordern die Autoren eine gesundheitspolitische Klarstellung, dass die Quersubventionierung von OTC-Arzneimitteln aus den Rx-Tarifen für den Verbraucherschutz notwendig und ausdrücklich gewünscht ist.
Mit dieser jüngsten Neuerscheinung erhält die politische Diskussion zur Apothekenhonorierung eine zusätzliche hilfreiche Grundlage. Außerdem liefert sie weitere konstruktive Gestaltungsvorschläge. |
Uwe May, Cosima Bauer, Heinz-Uwe Dettling
Honorierungssystem für Apotheken
Anforderungen aus volkswirtschaftlicher,
gesundheitsökonomischer und juristischer Perspektive
124 S., kartoniert
Format 17,0 × 24,0 cm, 34,80 Euro
ISBN 978-3-7692-7315-1
Deutscher Apotheker Verlag 2018
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