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Gesundheitspolitik
Kahlschlag beim Apothekenzuschlag
Cannabis soll billiger werden
Doch das Ministerium hat schon eine Idee, wie diese Verhandlungen ausgehen sollen. Im GSAV-Entwurftext geht das BMG nämlich von einer Kostenersparnis von 25 Millionen Euro aus. Wie erklärt sich diese Summe? „Für die GKV-Ausgaben für Cannabis-haltige Zubereitungen und unverarbeitete Cannabisblüten werden für 2018 Ausgaben in Höhe von rund 50 Millionen Euro prognostiziert. (...) Es wird ein in den Verhandlungen erzielbares Einsparvolumen von bis zu 50 Prozent angenommen“, erklärt ein Ministeriumssprecher gegenüber DAZ.online.
Unabhängig von der Gesamtsumme – bei einer Kostenhalbierung bliebe für den Apothekenzuschlag so gut wie nichts mehr übrig. Ob sich der DAV darauf einlassen wird, ist fraglich. Denn am Arbeitsaufwand rund um die Cannabisblüten hat sich nichts geändert. Mit den Apothekern sei der GSAV-Entwurf nicht vorab besprochen worden, erklärte die ABDA auf Nachfrage von DAZ.online. Derzeit gelte für Cannabis weiterhin die Arzneimittelpreisverordnung in der bekannten Fassung. |
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