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Gesundheitspolitik
Politiker fordern rasche Honorarreform
Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich sieht die Entscheidung des BGH skeptisch. Gegenüber DAZ.online sagte er: „Ich hätte damit gerechnet, dass der BGH Skonti in handelsüblichem Umfang erlaubt, beispielsweise zwischen 2 und 3 Prozent. Und natürlich wäre ein komplettes Skonti-Verbot für die Apotheker eine viel schlimmere Entscheidung gewesen.“ Hennrich stört sich aber an der Erklärung der Richter, dass auch der Fixzuschlag für Großhändler (70 Cent) zur Disposition steht und rabattierfähig ist: „Hier hätte ich mir ein Mittelmaß gewünscht. Mit einer so weitgehenden Öffnung des Marktes hätte ich nicht gerechnet.“ Der CDU-Politiker weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Etablierung der Großhandelsvergütung ausdrücklich verlangt hat, dass der Fixzuschlag des Großhändlers nicht rabattierfähig ist. „Es war der ausdrückliche gesetzgeberische Wille, dass die 70 Cent nicht rabattierfähig sind. Damit sollten unter anderem kleinere Apotheken und kleinere und mittlere Großhändler geschützt werden. Dass der BGH diesen Willen nicht beachtet hat, ist befremdlich und überrascht mich.“
Hennrich warnt nun davor, sich zu sehr über das BGH-Urteil zu freuen. Denn: „Für kleine Apotheken kann es schwierig werden, wenn im Markt eine Rabattschlacht losgeht, weil dann vielleicht nur die großen Apotheken die guten Rabatte bekommen. Und auch kleinere Großhändler müssen sehen, ob und wie sie mit den neuen Rabatten mitgehen können.“ Hennrich erklärte, dass es nun „umso wichtiger und dringlicher“ sei, die Apothekenhonorierung zu überarbeiten. Und: „Dabei müssen wir uns nach diesem Urteil auch das Großhandelshonorar noch einmal anschauen.“
Die SPD-Apothekenexpertin Sabine Dittmar bewertete das Skonti-Urteil des BGH nicht ausdrücklich. Allerdings plädiert Dittmar ebenfalls für eine rasche Reform des Honorarsystems: „Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch abzuwarten ist, so zeigt der heutige Tag einmal mehr, dass die Zusammensetzung des Apothekenhonorars genauer unter die Lupe genommen werden muss. Das Gutachten des BMWi, welches Mitte November öffentlich vorgestellt wird, wird garantiert viele wichtige Informationen liefern, auf deren Grundlage das Apothekenhonorar differenzierter ausgestaltet werden kann.“
Kordula Schulz-Asche von den Grünen sieht die BGH-Entscheidung ähnlich wie ihr Bundestagskollege Hennrich. Sie erklärte gegenüber DAZ.online: „Ich begrüße, dass mit dem Urteil die ohnehin schon angespannte Situation auf dem Apothekenmarkt nicht weiter verschärft wird. Von dem Urteil werden jedoch vor allem die Großverdiener unter den Apotheken durch günstigere Einkaufskonditionen profitieren.“ Auch die Grünen-Politikerin fordert eine Honorarreform: „Dies ist für mich ein weiterer Grund dafür, die Honorarordnung für Apotheken zu reformieren, damit für Pharmazeuten in erster Linie die Gesundheitsversorgung der Patienten im Vordergrund stehen kann und nicht der Umsatz.“
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