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Fragen zur Korruption?
Unsere Experten antworten
Die Tatbestandsalternativen der neuen Strafnormen, die für Apotheker besonders kritisch hätten werden können, wurden zwar zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens weitgehend gestrichen. Doch ganz aus dem Schneider sind Apotheker nicht. Es gibt durchaus Fälle, in denen sie sich der Bestechlichkeit schuldig machen können. Risiken bestehen zudem, wenn sie in den Verdacht kommen, andere Heilberufler wie Ärzte zu bestechen. Wie ist es etwa mit der Zuführung von Patienten? Und ist schon strafbar, wenn ein Apotheker einem ihm bekannten Arzt ein Geschenk macht? Wer sich solche Fragen stellt, kann sich nun an unsere Redaktion wenden. Wir haben ein Team aus Experten aus dem Medizin- und Apotheken- und Wirtschaftsstrafrecht zusammengestellt, dem wir Ihre Fragen aus der Apothekenpraxis vorlegen werden. Die Fragen werden allgemein aufgegriffen und vertraulich behandelt. Die rechtlichen Einschätzungen können Sie dann nach und nach auf DAZ.online und gebündelt in der DAZ lesen. Lassen Sie uns also wissen, was Sie bewegt! Schicken Sie uns eine Mail mit Ihren Fragen an redaktion@daz.online. |
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