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Gesundheitspolitik
Kabinett beschließt Arzneimittel-VSG
Der Regierungsentwurf für das AMVSG bekam am 12. Oktober den Segen des Bundeskabinetts – auch den des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD). Damit beginnt der spannende Teil: Was werden die Regierungsfraktionen aus dem Gesetzentwurf machen? Sie haben die Möglichkeit, neue Ideen einzubringen, andere zu verwerfen und Änderungsanträge zu beschließen.
„Ein ausgewogenes Paket“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zeigte sich nach dem Kabinettsbeschluss zufrieden: „Die Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt werden. Zugleich müssen wir die langfristige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens im Blick haben.“ Dazu habe man nun ein „ausgewogenes Maßnahmenpaket“ auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf greift Ergebnisse des ressortübergreifenden Pharmadialogs auf, beinhaltet aber auch weitere Maßnahmen: Die Rezepturvergütung für Apotheker wird angehoben und auch für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel gibt es mehr Geld. Zudem sollen Verträge zur Versorgung ambulanter Krebspatienten mit parenteralen Zubereitungen der Onkologie zwischen Kassen und Apotheken verboten werden. Krankenhausapotheken sollen künftig Vorratsbestellungen von Importarzneimitteln begrenzt ermöglicht werden, um die Akutversorgung zu verbessern. Apotheker haben also durchaus Anlass, zufrieden zu sein. Mögen ihre Wünsche auch nicht komplett erfüllt sein.
Darüber hinaus enthält das AMVSG Sparmaßnahmen, etwa die Fortsetzung des Preismoratoriums. Zudem wird eine Umsatzschwelle von 250 Mio. Euro eingeführt. Überschreitet ein neues Arzneimittel diese im ersten Marktjahr, ist es vorzeitig vorbei mit der freien Preisbildung.
Zudem wird mit dem Gesetzentwurf an diversen Punkten des AMNOG-Verfahrens für neue Arzneimittel nachjustiert. Detailregelungen zum im Pharmadialog vereinbarten Verzicht auf eine öffentliche Listung der Erstattungsbeträge werden in eine Verordnung verschoben.
Viel Kritik und ein wenig Zuspruch
Kritik am Gesetzentwurf gab es sowohl seitens der Pharmaverbände als auch der Kassen. Vor allem mittelständische Hersteller sind über die Fortsetzung des Preismoratoriums verärgert. So mahnt etwa der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, dass es mit diesem – verbunden mit Kellertreppeneffekten durch Festbeträge und ausufernde Rabattverträge – zwangsweise zu Sortimentsbereinigungen kommen werde.
Umgekehrt empfinden GKV-Spitzenverband und AOK-Bundesverband das ausgedehnte Moratorium als Lichtblick im von ihnen ansonsten scharf kritisierten Gesetzentwurf. Keinerlei Verständnis haben die Kassen für die geplanten Neuregelungen für Apotheken. Eine Änderung der Apothekenvergütung sei zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit Daten abgesichert, erklärte GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg. Er plädierte dafür, das derzeit beim Bundeswirtschaftsministerium laufende Forschungsprojekt abzuwarten und erst auf Basis dieser Ergebnisse über Änderungen zu diskutieren.
Martin Litsch, Chef des AOK-Bundesverbandes, bezeichnete den Wegfall der Zytostatika-Ausschreibungen und die Honorarerhöhungen für die Apotheker, als „unverhoffte Geschenke, über die sich die Apotheker freuen können“. Er selbst hält die geplante Streichung der Direktverträge für schädlich. „Den im Gesetzentwurf unterstellten Versorgungsnotstand gibt es schlichtweg nicht“, sagte er. Dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung sogar in bestehende Verträge eingreifen will, ist seiner Ansicht nach nicht tolerabel.
Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker freut sich hingegen, dass seine lang und oft geäußerte Forderung, die Zyto-Verträge abzuschaffen, in der Politik angekommen ist. Regierung und Minister Gröhe hätten „den Handlungsdruck erkannt, der mit den unsäglichen Zytoausschreibungen entstanden ist“, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim. Er ist zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf die parlamentarische Hürde nehmen wird. Denn nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch die Oppositionsfraktionen stünden hinter dem Ausschreibungsverbot. |
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