Management

Aktuelle Urteile

Teppich nicht einfach durch Laminat ersetzen

| Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein mitvermieteter Teppichboden in einer Wohnung, der nach einer gewissen Zeit austauschbedürftig ist, auf Kosten des Vermieters ausgetauscht werden muss. Dabei haben die Mieter das Recht, darauf zu bestehen, dass wieder Teppichboden verlegt wird – auch wenn der Vermieter lieber Laminat verwenden möchte. Der Vermieter einer Wohnung darf im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen mitvermieteten Teppichboden nicht einfach gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen. Ein solcher Austausch weiche erheblich vom bisherigen Zustand der Wohnung ab, so das Gericht. Das subjektive Wohngefühl verändere sich durch die Verlegung von Laminat stark, da es sich um einen deutlich andersartigen Belag im Vergleich zu Teppichboden handele. Das gelte auch dann, wenn der Teppichboden als Bodenbelag im Mietvertrag nicht ausdrücklich schriftlich festgelegt sei.

(Landgericht Stuttgart, 13 S 154/14)

„Deutsch als Muttersprache“ war nicht nur ein unbedachter Ausrutscher

| Verlangt ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung von den Bewerbern „Deutsch als Muttersprache“, so hat er damit gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen – so das Hessische Landesarbeitsgericht. Dieses Auswahlkriterium meine nicht lediglich eine perfekte Beherrschung der deutschen Sprache, sondern „stellt eine unmittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar“. Mit der Anforderung würden sämtliche Bewerber, die nicht in ihrer frühen Kindheit ohne formalen Unterricht Deutsch lernten, wegen der Nichtzugehörigkeit zur deutschen Ethnie ausgeschlossen – unabhängig davon, ob und auf welchem Niveau sie die deutsche Sprache beherrschen. (Hier war die Muttersprache des Bewerbers Russisch, er sprach jedoch ­fließend Deutsch. Ihm wurden zwei Monatsgehälter als Entschädigung zugesprochen.)

(Hessisches LAG, 16 Sa 1619/14)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.