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Gesundheitspolitik
Versender klagen vorerst nicht
Versandverbot für „Pille danach“: BVDVA wartet ab
Zur Umsetzung des Versandverbots wurde § 17 Abs. 2b der Apothekenbetriebsordnung um Notfallkontrazeptiva ergänzt. Er lautet nun folgendermaßen: „Für Arzneimittel, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten sowie für zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.“ Der BVDVA werde zunächst prüfen, so Buse, ob es sich um ein Versandverbot „von grundsätzlicher Bedeutung“ handele. Eine Entscheidung über gerichtliche Schritte werde ohnedies erst die nächste Mitgliederversammlung des BVDVA im Juni treffen. Dort soll das Thema ausführlich diskutiert werden. Auch seine persönliche Meinungsbildung zur Notwendigkeit einer Klage gegen das Versandverbot sei noch nicht abgeschlossen.
Ausländische Versender sehen sich nicht betroffen
Offen ist zudem, ob ausländische Versandapotheken wie DocMorris und EuropaApotheek gegen das Versandverbot klagen werden. Nach AZ-Informationen halten ausländische Internetapotheken das Versandverbot zwar für nicht bindend. Allerdings werden derzeit weder Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva wie die PiDaNa®, noch ellaOne® (Ulipristalacetat) bei DocMorris und EuropaApotheek angeboten. |
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