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- AZ 39/2011
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Gesundheitspolitik
Streit um BtM-Rezepte
"Es geht uns um die Arzneimittelsicherheit", so Novitas BKK-Vorstand Reiner Geisler in einer Presseerklärung, "gerade bei potenziell gefährlichen Medikamenten sind unsere Versicherten auf vollständige und richtige Rezepte angewiesen." Bei hochwirksamen Arzneimitteln, wie beispielsweise Opiaten, seien präzise Angaben insbesondere zu den Inhaltsstoffen und zur Anwendung auf den Rezepten nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie seien auch für die Sicherheit der Patienten unverzichtbar.
Unkorrekte Rezepte werden "retaxiert", heißt es in der BKK-Pressemeldung: Die Novitas BKK kürze oder storniere die vorab gezahlte Rechnung für das Medikament. Ärger mit betroffenen Apotheken nehme die Krankenkasse in Kauf: "Alle Apotheken sind wiederholt schriftlich auf das Problem aufmerksam gemacht worden", sagt Geisler, "und jetzt wollen wir es lösen."
Dagegen wollen sich die Apothekerverbände von Hamburg und Bremen zur Wehr setzen und Einspruch einlegen: "Bei den uns vorliegenden Retaxationen handelt es sich nach erster Sichtung um korrekt ausgefüllte Rezepte. Nach Aussagen von Mitarbeitern der BBK-Rezeptprüfstelle PROTAXplus soll der wirkliche Beanstandungsgrund ein handschriftlich gesetztes Kreuz im Aut-idem-Feld bzw. ein handschriftliches ‚A‘ und die dazu fehlende Gegenzeichnung durch den Arzt sein", heißt es in einer gleichlautenden Erklärung beider Organisationen.
Welche Gründe weiter nach Auffassung der PROTAXplus infrage kämen, könne derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, da es an der genauen Angabe der (vermeintlichen) Gründe für eine Taxbeanstandung fehle: "Wir werden Einspruch bei der PROTAXplus GmbH einlegen und beim Vorstand der Novitas BKK Beschwerde führen."
Taxbeanstandungen seien grundsätzlich mit einer konkreten Begründung zu versehen. Der alleinige Verweis auf die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung stelle keine konkrete Begründung dar. Darüber hinaus stelle die Ankündigung, den Retaxbetrag bei der nächsten Abrechnung abzusetzen, "einen Verstoß gegen unseren Arzneiliefervertrag dar".
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