Gesundheitspolitik

Die Impfsaison beginnt

RKI, PEI und BZgA informieren zur Influenza-Impfung

Berlin (ks). Menschen über 60 Jahre, chronisch Kranke, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Beschäftigte im Gesundheitswesen und Schwangere sollten schon jetzt an ihren Grippeschutz für die kommende kalte Jahreszeit denken. Daran erinnerten anlässlich der beginnenden Influenza-Impfsaison das Robert Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Gerade Menschen, die beruflich mit Kranken zu tun haben, sollten gegen Influenzaviren geschützt sein, rieten die Institute. Sie hätten nicht nur ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, sondern könnten auch die Grippeviren auf ihre Patienten übertragen. RKI-Präsident Reinhard Burger: "Influenza kann vor allem bei chronisch Kranken, Älteren und Schwangeren zu einer schweren, unter Umständen lebensbedrohlichen Erkrankung führen, die nicht unterschätzt werden sollte."

Die vergangene Saison führte zu geschätzten 2,1 Millionen Influenza-bedingten Arztbesuchen; sie wurde als moderat eingestuft. Wie es kommende Saison aussieht, muss sich noch weisen. Erfahrungsgemäß schwanken die Zahlen der an Grippe Erkrankten von Jahr zu Jahr.

In dieser Saison wird der gleiche Impfstoff zum Einsatz kommen wie in der letzten – dieser hat sich laut PEI als sicher und wirksam erwiesen. Er setzt sich aus Bestandteilen der aktuell weltweit zirkulierenden drei Influenza-Virustypen (A/H1N1, A/H3N2, B) zusammen. PEI, RKI und BZgA raten dennoch auch jenen Personen, die sich in der vergangenen Saison haben impfen lassen, die Schutzimpfung erneut durchzuführen. Zum einen gebe es Hinweise für einen besseren Immunschutz bei regelmäßiger Grippeschutzimpfung. Zum anderen halte die Schutzwirkung der Impfung vermutlich nur eine Saison lang an. Nach der Impfung ist der Impfschutz in zehn bis 14 Tagen aufgebaut.

Bisher hat das PEI die Chargenfreigabe für mehr als 18 Millionen Impf-Dosen erteilt. Zulassung und Chargenprüfung verliefen reibungslos, so das Institut.



AZ 2011, Nr. 39, S. 2

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