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- AZ 39/2011
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Recht
Autoschlüssel besser nicht in ungesicherten Werkstattschlitz werfen
(bü). Wirft der Mieter eines Autos in Absprache mit dem Mietwagenunternehmen nach Dienstschluss den Wagenschlüssel in einen – in einem Garagentor befindlichen – Briefschlitz, hinter dem sich kein Briefkasten befindet, und wird der Wagen prompt gestohlen, so kann der Vollkaskoversicherer des Betriebes den Schadenersatz um 50% kürzen. Er hat "in erheblichem Maße die erforderlichen und auch zumutbaren Sicherungsbedingungen" nicht eingehalten, da der Wagenschlüssel auf der Erde landete und so mittels einer Schlinge oder eines Teleskoparms in Verbindung mit einem Teleskopspiegel leicht möglich war, den Fahrzeugschlüssel herauszuangeln. Dass der Briefkastenschlitz nicht als solcher beschriftet war, entlastete den Mietwagenunternehmer nicht.
(AmG Düsseldorf, 230 C 14977/09)
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