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Recht
Mobbing kann ein Versicherungsfall beim Krankentagegeld sein
(bü). Wird ein Arbeitnehmer infolge "Mobbings" durch seinen Arbeitgeber arbeitsunfähig krank, so hat er gegen seine private Krankenversicherung Anspruch auf Krankentagegeld. Die Versicherung kann ihre Ablehnung nicht damit begründen, dass der Arbeitnehmer lediglich an einer "Arbeitsplatzunverträglichkeit" leide, mithin nicht "arbeitsunfähig" im eigentlichen Sinne sei. Er sei "nicht allgemein" arbeitsunfähig krank, denn er könne an einem anderen Arbeitsplatz seinem Beruf ja wieder nachgehen.
(BGH, IV ZR 137/10)
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