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3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2011 muss bis spätestens 10. Januar 2011 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).

Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt.

Der Antrag ist zu richten an das

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zentralstelle für Gesundheitsberufe Landesprüfungsamt

Hochstraße 67

66115 Saarbrücken

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