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- DAZ 48/2010
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3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2011 muss bis spätestens 10. Januar 2011 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt.
Der Antrag ist zu richten an das
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Zentralstelle für Gesundheitsberufe Landesprüfungsamt
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
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