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Rabatte werden fast halbiert

Die Preisnachlässe, die Generikahersteller der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Arzneimittelrabattverträgen einräumen, werden gut zur Hälfte von den Vertriebskosten und der Mehrwertsteuer neutralisiert. Würde beispielsweise ein Unternehmen den Kassen die zugegeben unrealistische Höhe von 100% Rabatt für ein durchschnittliches Generikum einräumen, läge ihr tatsächlicher Preisvorteil lediglich bei 46,85%.

Grund hierfür ist das gesetzlich geregelte Preisbildungssystem für den Arzneimittelvertrieb über den Großhandel und die Apotheken. Es senkt zwar die Vertriebskosten hochpreisiger patentgeschützter Arzneimittel, verteuert aber die preisgünstigen Generika. So hatte ein von der GKV erstattetes Generikum im Januar 2010 laut des unabhängigen Marktforschungsinstituts IMS Health einen durchschnittlichen Herstellerabgabepreis von 9,17 Euro. Unter Berücksichtigung der Handelsspannen und des Apothekenabschlags ergibt sich daraus für die GKV ein realer Apothekenverkaufspreis von 19,57 Euro. Bei einem virtuellen Rabatt von 100% auf den Herstellerabgabepreis flössen 9,17 Euro an die Kasse zurück. Sie müsste aber immer noch mehr als die Hälfte des Listenpreises bezahlen. Läge der vereinbarte Preisnachlass dagegen bei 30% (der Hersteller erstattete der Kasse dann 2,75 Euro) beliefe sich die Einsparung der Kasse auf nur 14,06%.

Deutlich geringer machen sich die Vertriebskosten dagegen bei den patentgeschützten Arzneimitteln bemerkbar, die im Januar 2010 im Durchschnitt 78,53 Euro zum Herstellerabgabepreis kosteten. Könnten die Kassen für diese Produkte einen fiktiven Rabatt von 100% vereinbaren, würden sie um satte 71,6% entlastet. Preisverhandlungen für patentgeschützte Arzneimittel würden den Kassen also weitaus höhere Effizienzgewinne bescheren als Rabattverträge über Generika.


ral


Quelle: Pressemitteilung von Pro Generika vom 20. 4.

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