Recht

Stichtag für Elterngeld ist rechtens

(bü). Die seit dem 1. Januar 2007 geltende Regelung, dass Eltern für ihre neugeborenen Kinder nicht mehr das – an Einkommensgrenzen bemessene – Erziehungsgeld erhalten (wobei gut verdienende Eltern gar nichts bekamen), sondern Elterngeld beziehen (das jedem gezahlt wird, nur in unterschiedlicher Höhe, wobei es mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro pro Monat beträgt), verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz. (Vor dem Bundessozialgericht scheiterten ein Ehepaar sowie zwei Mütter, die sich durch die Neuregelung benachteiligt fühlten, weil sie nach "alter Regelung" leer ausgegangen waren. Dass der Gesetzgeber als Stichtag den 1. Januar 2007 gewählt hat, wonach nur Eltern – bis zu 14 Monaten – das "neue" Elterngeld beziehen können, wenn die Kinder nach 2006 geboren sind, ist verfassungsgemäß. Auch eine jeweils anzustellende Vergleichsrechnung für betroffene Eltern, welche Regelung günstiger gewesen wäre, sei wegen des viel zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar gewesen.)


(Az.: B 10 EG 3/07 R u. a.)

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