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- AZ 25/2008
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Karlsruhe lehnt Klage gegen Gesundheitsreform ab
Die Ärzte wendeten sich gegen die Behandlungspflicht für Privatpatienten im neuen Basistarif – die Karlsruher Richter sahen sie jedoch nicht als beschwerdebefugt an. Durch die neue Regelung seien sie nicht unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen, denn Adressaten der Norm seien nicht die Vertragsärzte, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen.
Der Hartmannbund bedauerte die Nichtannahme der Beschwerde zwar, verwies aber auf die Begründung des Gerichts. Dort sei vermerkt, dass der Vertragsarzt nach § 95 Abs. 3, S. 1 SGB V nur zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet sei, die Versorgung der Basistarif-Versicherten hingegen außerhalb dieses Systems laufe. Die Schlussfolgerung des Verbandes ist, dass Vertragsärzte und Vertragszahnärzte danach mit Einführung des PKV-Basistarifs ab dem 1. Januar 2009 nicht verpflichtet seien, entsprechend versicherte Patienten zu behandeln. "Wir fühlen uns in unserer Auffassung bekräftigt, für das bisherige PKV-System als wichtiges wirtschaftliches Standbein der Ärzte zu kämpfen. Mit der an den Basistarif gekoppelten Honorierung würde sich unsere schlechte Vergütungs- und damit auch die Versorgungssituation weiter zuspitzen", erklärte Norbert Franz vom Vorstand des Hartmannbundes. .
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