Pharmazeutisches Recht

Apothekerversorgung

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern

Vom 6. Januar 2005 Auf Grund § 5 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 2 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 07. Januar 2004 (GVOBl. M-V S.12), erlässt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nach Beschluss der Kammerversammlung vom 01. Dezember 2004 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern vom 21. September 1991 (Amtsbl. M-V/AAz 1992 S. 14), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. August 2001 (Amtsbl. M-V/AAz 2001 S. 1001, Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern 5/2001 S. 6).

Artikel 1

1. § 24 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: "Einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Versorgungsabgaben haben auf Antrag nur Mitglieder, die aus der Apothekerversorgung ausscheiden und ihren Hauptwohnsitz nicht nur vorübergehend an einen Ort außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz verlegen."

2. In § 24 Abs. 1 wird folgender Satz vier angefügt: "Ist das Mitglied mindestens 60 Beitragsmonate Mitglied der Apothekerversorgung oder eines anderen berufsständischen Versorgungswerkes gewesen, findet keine Erstattung statt."

3. § 26 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "Renten, die einen Monatsbetrag von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigen, werden auf Antrag des Berechtigten nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen abgefunden und erlöschen mit der Zahlung der Abfindung."

Artikel 2

Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.

Schwerin, 1. Dezember 2004 Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern Christel Johanns Dr. Christoph Schümann Präsidentin Vizepräsident

Genehmigungsvermerk: Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern Christian Sievers Schwerin, den 22. Dezember 2004

Die vorstehende Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern sowie im Mitteilungsheft der Apothekerkammer veröffentlicht.

Schwerin, 6. Januar 2005
Christel Johanns, Präsidentin

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