Pharmazeutisches Recht

Qualitätsmanagementsystem

Änderung der Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zur Durchführung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apotheken

Vom 6. Januar 2005

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hat am 1. Dezember 2004 folgende Änderung der Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zur Durchführung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der Apotheken vom 2. Dezember 2000 (Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern 1/ 2001, Sonderheft) beschlossen:

Artikel 1

1) In § 5 Abs. 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze 2, 3 und 4 eingefügt: Haben der Leiter einer Filialapotheke oder der für die Einführung und Aufrechterhaltung des QMS verantwortliche Mitarbeiter (Qualitätsmanagementbeauftragte) einer Filialapotheke an einer QM-Einführungsveranstaltung/einer QM-Schulungsveranstaltung bereits teilgenommen, wird die Teilnahme für das Qualifikationsverfahren zur Vorbereitung der Zertifizierung anerkannt. Die Teilnahme an den externen Qualitätszirkel ist ausreichend.

Dasselbe gilt für den Apothekenleiter oder den Qualitätsmanagementbeauftragen im Fall einer Apothekenneueröffnung bzw. -übernahme. Aus dem bisherigen Satz 2 wird Satz 5.

2) In § 6 Absatz 3 wird das Wort "und" wird durch das Wort "oder" ersetzt.

3) In § 13 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Qualifikationsverfahren" die Worte "der Prüfung des Handbuchs" eingefügt. b) Nach Satz 2 werden folgende Sätze 3 und 4 eingefügt: Die Zertifizierungskommission kann die Aufgabe der Überprüfung des Handbuchs nach § 9 Abs. 1 Buchstabe b) bis g) auf den für das Audit vorgesehenen Auditor übertragen. Zuvor hat eine Mitteilung an den Antragsteller auf Rezertifizierung entsprechend § 9 Abs. 4 Satz 2 zu erfolgen. c) Aus den bisherigen Satz 3 wird Satz 5.

Artikel 2

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schwerin, den 1. Dezember 2004 Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern Christel Johanns Dr. Christoph Schümann Präsidentin Vizepräsident

Die vorstehende Änderung der Richtlinie wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Schwerin, den 6. Januar 2005 Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern Christel Johanns, Präsidentin

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