Pharmazeutisches Recht

Thüringen: Kostensatzung der LAK

Satzung der Änderung der Kostensatzung der Landesapothekerkammer Thüringen

Vom 7. Juni 2004 Aufgrund des § 10 Abs. 2 des Thüringer Heilberufegesetzes i.d.F. vom 29. 1. 2002 (GVBl S. 125) hat die Kammerversammlung am 17. November 2004 die folgende Änderung der Kostensatzung beschlossen: 1. Nr. 5.2. des Kostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 der Kostensatzung) wird wie folgt gefasst: "5.2. Antrag auf Genehmigung der Rufbereitschaft nach § 23 Abs. 4 ApoBetrO. 20,– Euro" 2. Diese Änderung tritt rückwirkend ab 1. Juli 2004 in Kraft. Vorstehende, durch das Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 6. Dezember 2004 genehmigte Satzung zur Änderung der Kostensatzung wird hiermit ausgefertigt.

 

Erfurt, 8. Dezember 2004 gez. Dr. Egon Mannetstätter

Präsident der LAK

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