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- DAZ 1/2005
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Aus Kammern und Verbänden
Landesausschusssitzung
Berichte
Als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses berichtete Johannes Metzger über die Kapitalanlagen, die Situation am allgemeinen Kapitalmarkt und die daraus resultierenden Folgen sowie die Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz). So erfreulich es war, dass im Jahr 2003 durch die Umsetzung eines neuen Fondskonzepts außerordentliche Erträge erwirtschaftet werden konnten, wodurch die in den beiden Vorjahren durch die Lage am Aktienmarkt verursachten Abschreibungen wieder aufgeholt wurden, so bedenklich ist die Entwicklung der Renditen, die bei den Neuanlagen in festverzinsliche Papiere erzielt werden können. Da diese aktuell nur knapp über 4% liegen, ist eine Absenkung des Rechnungszinses und damit der Bewertungssätze künftiger Beitragszahlungen geboten. Dies führt nicht zwangsläufig zu einer Absenkung des Leistungsniveaus, denn einerseits wird zwar die verbindliche Leistungszusage reduziert, andererseits besteht je nach der Höhe der erzielbaren Erträge dann Spielraum für Dynamisierungsmaßnahmen. Zum Erhalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge zum Versorgungswerk im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes ab 1. Januar 2005 sind einige Satzungsänderungen erforderlich, da der Leistungskatalog dem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sein muss. Vorstandsvorsitzender Lothar Panzer berichtete u.a. über die Geschäftsentwicklung der Bayerischen Versorgungskammer, die neben der Bayerischen Apothekerversorgung noch elf weitere Versorgungseinrichtungen verwaltet, über verschiedene EDV-Projekte sowie über ein Reihe von Maßnahmen zur Absicherung der Aufgabenerfüllung (z.B. Datenschutz, Controlling, Risikomanagement). Das für die Kapitalanlagetätigkeit zuständige Vorstandsmitglied Daniel Just erstattete einen ausführlichen Bericht über die Entwicklung der Kapitalanlagen, über die strategische und taktische Kapitalanlageplanung sowie über Immobilienanlagen. Schließlich berichtete Landesausschussmitglied Karl-August Beck in seiner Funktion als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) über die Diskussion um die Bürgerversicherung, die Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes und die Einbeziehung der berufsständischen Versorgungswerke in den sachlichen Geltungsbereich der (europäischen) Verordnung Nr. 1408/71 (= Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern). {zt)
Jahresabschluss und Wirtschaftsplanung
Abteilungsleiter Dieter Schiller stellte die Geschäftsergebnisse des Jahres 2003 im Einzelnen dar. Helmut Baader, der Leiter des Bereichs Mathematik bei der Bayerischen Versorgungskammer, trug den Bericht über die versicherungstechnische Lage der Bayerischen Apothekerversorgung vor. Christine Peschel berichtete über das Verfahren, die Schwerpunkte und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 durch die Deutsche Treuhand-Gesellschaft KPMG. Nachdem die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen oder Einwendungen ergeben hatte, konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Der Landesausschuss stimmte daraufhin einstimmig dem Prüfungsergebnis zu, stellte den Jahresabschluss fest und erteilte der Geschäftsführung die Entlastung. Die folgenden Geschäftsdaten belegen den erfolgreichen Verlauf des Geschäftsjahres 2003. Die Zahl der aktiven Mitglieder stieg von 25.298 am 31. Dezember 2002 geringfügig auf 25.343 Ende des Jahres 2003 (+ 0,2%), wovon 48,7% auf Bayern, 34,4% auf Baden-Württemberg, 13,3% auf Rheinland-Pfalz und 3,6% auf das Saarland entfielen. Der Anteil weiblicher Mitglieder stieg von 66,6% auf 67,0%. Die Beitragseinnahmen erhöhten sich bei einer Steigerungsrate von 5,4% auf insgesamt 181 Mio. Euro. Die Zahl der Leistungsberechtigten belief sich am 31. Dezember 2003 auf 5854 Ruhegeldempfänger und Hinterbliebene (+ 10,8%), die Versorgungsleistungen einschließlich der Dynamisierungszuschläge aus den Vorjahren stiegen auf 91,5 Mio. Ä (+ 16,7%). Die Bruttoerträge aus Kapitalanlagen stiegen bei einer Durchschnittsverzinsung von 5,04% auf 268 Mio. Euro an (+ 20,7%). Die Kapitalanlagen erreichten Ende 2003 einen Stand von 4,556 Mrd. Euro (+ 6,9%). Auf Wunsch wird jedem Mitglied ein Exemplar des Geschäftsberichts 2003 zugesandt. Mitglieder, die sich für den regelmäßigen Bezug des Geschäftsberichts vormerken ließen, erhalten diesen unaufgefordert. Durch einstimmigen Beschluss stimmte der Landesausschuss der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2005 zu, nachdem diese zuvor bereits im Kammerrat – hinsichtlich der Querschnittsaufgaben der Bayerischen Versorgungskammer – und im Verwaltungsausschuss vorberaten und zur Annahme empfohlen worden war. Nachdem im Rahmen des Berichts zur versicherungstechnischen Lage festgestellt wurde, dass derzeit kein finanzieller Spielraum für Dynamisierungen besteht, fasste der Landesausschuss entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses einstimmig den Beschluss, die Anwartschaften der aktiven Mitglieder und die Versorgungsleistungen im Jahr 2005 nicht zu dynamisieren. Der Rentenbemessungsfaktor, mit dem die Rentenpunkte in Euro-Beträge umgerechnet werden, wurde für im Jahr 2005 eintretende Versorgungsfälle (unverändert wie im Vorjahr) mit 1.0 festgestellt.
Satzungsänderungen
Nachdem Helmut Baader nochmals auf die Notwendigkeit der Absenkung des Rechungszinses aus versicherungsmathematischer Sicht hingewiesen (vgl. Ausführungen von J. Metzger) und die finanziellen Auswirkungen einer Einbeziehung der Bayerischen Apothekerversorgung in den Geltungsbereich der VO 1408/71 (vgl. Ausführungen von Karl-August Beck) dargestellt hatte, trug Referatsleiterin Elisabeth von Bonhorst die Grundzüge für ein Konzept zu einer hierzu nötigen Satzungsänderung vor. Der Landesausschuss erteilte einstimmig den Auftrag, auf dieser Basis für die nächstjährige Sitzung eine Satzungsänderung vorzubereiten, die auch die Absenkung des Rechnungszinses auf 3,25% berücksichtigen und zum 1. Januar 2006 in Kraft treten soll. Sodann erläuterte Elisabeth von Bonhorst die Notwendigkeit einer Satzungsänderung zum 1. Januar 2005 aus Anlass des Alterseinkünftegesetzes (vgl. Ausführungen von J. Metzger). In diesem Zusammenhang werden unter Wahrung des Bestandsschutzes auch Leistungen aufgegeben, die nicht zum originären Aufgabenbereich eines berufsständischen Versorgungswerkes gehören. Betroffen sind Beitragserstattungen, Kindergeld, Unterhaltsbeiträge und Sterbegeld. Ferner müssen weitere datenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Der Landesausschuss hat daraufhin die entsprechende Satzungsänderung einstimmig beschlossen. Sie wurde inzwischen von den Aufsichtsbehörden genehmigt, vom Vorsitzenden des Landesausschusses am 24. November 2004 ausgefertigt, amtlich veröffentlicht und ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
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