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BAH wehrt sich
Zu den immer wieder in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen über angeblich durch Arzneimittelpreiserhöhungen bedingte Mehrausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Januar 2005 merkt der BAH an: "Unsere Berechnungen über die Ausgabensituation der GKV zum 1. Januar 2005 belegen, dass die von der Arzneimittelindustrie zu verantwortenden und zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen gehenden preisbedingten Mehrausgaben zu Jahresbeginn bei 1,7 Prozent liegen werden." Damit verweist der BAH die Ende Dezember veröffentlichten "Horrorzahlen" über den zum Januar zu erwartenden Kostenschub für die GKV durch "exorbitante Erhöhungen der Arzneimittelpreise" in das Reich der Fabel.
Mehrausgaben vorprogrammiert
Zum 1. Januar 2005 wird der Herstellerzwangsrabatt für verschreibungspflichtige, nicht vom Festbetrag erfasste, Arzneimittel – wie im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehen – von derzeit 16 Prozent auf 6 Prozent reduziert. Außerdem entfällt – ebenfalls wie im Gesetz vorgesehen – zum 1. Januar 2005 das so genannte Preismoratorium, wonach Erhöhungen der Herstellerabgabepreise gegenüber dem Preisstand vom 1. Oktober 2002 in den Jahren 2003 und 2004 als erhöhte Rabatte an die Krankenkassen weitergereicht werden mussten. Als Folge dieser beiden Maßnahmen entstehen zum 1. Januar 2005 für die gesetzlichen Krankenkassen gegenüber dem 1. Oktober 2002 automatisch Mehrausgaben für Arzneimittel in Höhe von 1,207 Mrd. Euro.
Davon entfallen, wie der BAH vorrechnet, 861,8 Mio. Euro auf die Reduzierung des Zwangsrabattes und 345,6 Mio. Euro auf Preiserhöhungen der Arzneimittelindustrie, das sind 1,7 Prozent der Arzneimittelausgaben von 2004. Diese geringen Erhöhungen sind nach Auffassung des BAH ein Beweis für Augenmaß und soziale Verantwortung der Arzneimittelindustrie, weil während dieses Zeitraums auf Seiten der Arzneimittel-Hersteller weitaus höhere Kostensteigerungen für Löhne, Energie, Arzneimittelzulassung und Produktion entstanden seien.
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