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- Gebührenordnung der LAK
Pharmazeutisches Recht
Gebührenordnung der LAK
Artikel I
Die Gebührenordnung der Landesapothekerkammer in der Fassung vom 10. November 2001 wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird Satz 1 um eine neue Nr. 5. und 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz erhebt folgende Gebühren: 1. ... 2. ... 3. ... 4. ... 5. für die Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung Euro 10 bis Euro 100,–
2. Artikel II
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mainz, den 20. Juni 2002 Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
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