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DAZ aktuell
Die Zukunft der Apotheke aus der Sicht des Ministeriums: Das Wie des Versandhand
Ausgangspunkt der Ausführungen Schorns war die – gegen den Widerstand der ABDA – ausgesprochene Empfehlung des "Runden Tisches" zur Gesundheitspolitik vom 22. April (siehe DAZ Nr. 17, S. 18), "den elektronischen Handel einschließlich Versandhandel mit Arzneimitteln" in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Getragen war diese Empfehlung von der Einschätzung, dass im Europäischen Wirtschaftsraum E-Commerce auch mit Arzneimitteln in einigen Ländern – legal oder illegal – bereits Realität sei und deshalb für den Gesetzgeber "auf nationaler und europäischer Ebene Handlungsbedarf" bestehe. Hier knüpfte Schorn in seinen Ausführungen an. Für ihn hat beim E-Commerce mit Arzneimitteln "die Zukunft bereits begonnen". Sie gelte es – allen Widerständen der Standesorganisationen zum Trotz – konstruktiv zu gestalten.
Der "freiwillige E-Commerce" mit Arzneimitteln biete viele Vorteile: immobilen Patienten, Alten, Berufstätigen ebenso wie Apotheken, die wettbewerbsrechtlich mit ausländischen Versandapotheken gleichgestellt werden müssten. Im Übrigen dürfe die Politik vor dem Hintergrund einer unsicheren europäischen Rechtslage nicht unvorbereitet sein, falls der Europäische Gerichtshof in Sachen DocMorris das arzneimittelrechtliche Versandhandelsverbot in Deutschland für europarechtswidrig erkläre. Die Chancen hierfür sieht Schorn bei "fifty-fifty". Immerhin verbiete Art. 28 des EG-Vertrags "mengenmäßige Beschränkungen sowie vergleichbare Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten". Dies gelte auch für den Handel mit Arzneimitteln. Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs sind nur zulässig, sofern sie zum Schutze der Gesundheit gerechtfertigt sind. Ist jedoch, so fragte Schorn, der Gesundheitsschutz in den Niederlanden, in denen der E-Commerce mit Arzneimitteln erlaubt ist, tatsächlich gefährdet?
Rechtliche Vorgaben verankern
Bei der von ihm favorisierten rechtlichen Ausgestaltung des Versandhandels mit Arzneimitteln plädierte Schorn für einen hohen europaweiten Verbraucherschutz, der illegale Arzneimittelimporte insbesondere aus so genannten Drittstaaten (Länder außerhalb der EU) verhindern müsse. Hierbei gelte es, arzneimittel-, apotheken- und sozialrechtlich Vorgaben zur Qualitätssicherung zu verankern. Als Prämissen eines E-Commerce mit Arzneimitteln seien die Arzneimittel- und Versorgungssicherheit, ein umfassender Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen zu beachten.
Die Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln müsse sich am deutschen Standard orientieren; deutsche Patienten sollten auch weiterhin in deutscher Sprache über ihre Medikamente informiert werden und zeit- und ortsnah ein vollständiges Arzneimittelsortiment zur Verfügung gestellt bekommen. Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere "Rosinenpickerei", könne durch eine entsprechende Ausgestaltung der Vorschriften zur Arzneimitteldistribution und der Arzneimittelpreisbildung ein Riegel vorgeschoben werden. Im Übrigen sprach sich Schorn für die Zertifizierungen von Web-Sites von Internetapotheken etc. aus.
Zukunft der Apotheke
"Die Zukunft der Apotheke ist besser als Sie denken", so die Schlussthese des Referenten in einer lebhaften Diskussion. Freilich sei die Apotheke auch nur ein Player im Gesundheitssystem. Als Wirtschaftsunternehmen stehe sie im Wettbewerb. Schorn warnte, davor die Augen zu verschließen. Nur wenn die deutschen Apotheken in den E-Commerce mit eingebunden seien, würden dem deutschen Verbraucher die Anreize genommen, sich via Internet Arzneimittel und Medizinprodukte aus dem Ausland zu beschaffen. Dies gelte es bei aller Hitzigkeit der Debatte immer zu bedenken.
Welche konkreten Vorstellungen hat das Bundesministerium für Gesundheit über das "Wie" des E-Commerce mit Arzneimitteln? Auf einer Veranstaltung in Bonn zur "Zukunft der Apotheke" beleuchtete Dr. Gert H. Schorn, Ministerialrat und Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, wie aus der Sicht des Ministeriums die rechtliche Ausgestaltung des elektronischen Handels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln aussehen könnte.
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