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Bundesgesundheitsministerin: Aut idem – ein richtiger Weg
Für den Versandhandel und die Internetapotheke müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Patientenschutz und die Arzneimittelsicherheit sicherstellen, erklärte Schmidt. Allerdings müsse die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken erhalten bleiben.
Schmidt verteidigte ihr Vorhaben zu aut idem und sah sich durch die Äußerungen des Rats dazu bestärkt. Die Sachverständigen gingen davon aus, dass dadurch Kosten ohne Qualitätsverlust gespart werden könnten. In diesem Zusammenhang nannte die Ministerin ihren Gesetzentwurf zum Arzneimittel-Sparpaket - der die Aut-idem-Regelung enthält - einen "richtigen Weg". Von der Aut-idem-Regelung erwarte sie 2002 ein Einsparvolumen von 400 bis 500 Millionen DM.
Kommt vierte Hürde?
Ulla Schmidt plädierte darüber hinaus für die so genannte vierte Hürde, nach der Zulassung mit ihren drei Kriterien (Prüfung auf Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit). Eine "unabhängige pharmakoökonomische Bewertung für Arzneimittel" solle sicherstellen, dass höhere Preise nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, wenn ein entsprechender zusätzlicher therapeutischer Nutzen für die Patienten und Patientinnen gegeben sei. Der Sachverständigenrat habe diese Auffassung unterstützt.
Das Sparpaket
Die Ministerin verwies angesichts der defizitären Krankenkassen auf die weiteren Bestandteile des Sparpakets, die gemeinsam mit den neuen Festbeträgen - die ein Sparvolumen von 750 Millionen DM beinhalten - im kommenden Jahr eine Ersparnis im Arzneimittelbereich von 2,55 Milliarden Mark brächten. So werde die Erhöhung des Rabatts der Apotheker an die Krankenkassen rund 400 Millionen Mark ausmachen. Dazu gehörten Bewertungen durch den Bundesausschuss für teurere Präparate ohne wesentlichen therapeutischen Fortschritt (Me-too-Präparate), mit einer geschätzten finanziellen Entlastung von 600 Millionen Mark für die Kassen sowie der Beitrag der Pharmahersteller in Höhe von 400 Millionen Mark.
Das Gutachten
Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hatte der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen das Gutachten "Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit" erstellt. Dieses Gutachten wurde in mehreren Bänden wie berichtet bereits im Laufe dieses Jahres vorgestellt. Auf Wunsch von Ministerin Ulla Schmidt wurde unter dem Titel "Zur Steigerung von Effizienz und Effektivität der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom Rat eine weitere Untersuchung als Anhang zum Gutachten erstellt. Das Papier wurde am 7. Dezember in Berlin der Ministerin übergeben.
Überlegungen, den Versandhandel für Arzneimittel zuzulassen, das Verteidigen von aut idem sowie die Forderung einer "vierten Hürde" für Medikamente nach deren regulären Zulassung waren zentrale Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) als Reaktion auf das Gutachten des Sachverständigenrats speziell zur Arzneimittelversorgung am 7. Dezember in Berlin. Für den Versandhandel und die Internetapotheke müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Patientenschutz und die Arzneimittelsicherheit sicherstellen, erklärte Schmidt. Allerdings müsse die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken erhalten bleiben.
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