Off-Label-Use

Bisphosphonate bei Patientinnen mit Brustkrebs verordnungsfähig

Stuttgart - 22.07.2024, 09:15 Uhr

Arzneimittel im Off-Label-Use werden von der GKV nur übernommen, wenn sie in Teil A der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie stehen. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / AdobeStock) 

Arzneimittel im Off-Label-Use werden von der GKV nur übernommen, wenn sie in Teil A der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie stehen. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / AdobeStock) 


Bisphosphonate sind ab sofort für Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem, postmenopausalem Brustkrebs im Frühstadium verordnungsfähig, auch wenn sie für diese Anwendung nicht zugelassen sind. Clodronat, Ibandronat, Pamidronat und Zoledronat können für sie nun als Kassenleistung off-label verordnet werden, um ossäre Komplikationen zu verhindern und die Prognosen Betroffener zu verbessern.

Nur zur Prävention bzw. Therapie skelettbezogener Komplikationen bei fortgeschrittener Tumorerkrankungen sind Bisphosphonate derzeit zugelassen. Allerdings können auch Patientinnen im Frühstadium von der Wirkstoffgruppe profitieren. Ab sofort können die genannten Bisphosphonate im Off-Label-Use Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem, postmenopausalem Brustkrebs im Frühstadium verordnet werden. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde Mitte April gefasst und trat am gestrigen Mittwoch in Kraft, wie der G-BA in einer Pressemitteilung verkündete.

Nur bestimmte Bisphosphonat-haltige Arzneimittel sind verordnungsfähig:

Der G-BA weist in seinem Beschluss darauf hin, dass nur die Bisphosphonat-haltigen Arzneimittel der pharmazeutischen Unternehmer verordnungsfähig seien, die eine Anerkennung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs abgegeben haben (Haftung des pharmazeutischen Unternehmers). Folgende Unternehmen, die die Bedingungen anerkennen, werden im Beschluss genannt:

docpharm, Esteve Pharmaceuticals, HIKMA Farmacêutica (Portugal), Hikma Pharma, Juta Pharma, medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate, onkovis, ratiopharm, Teva, und Vipharm

Grundlage für die Entscheidung zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI (Off-Label-Use) war die Bewertung des Wissensstandes zum Off-Label-Use der Wirkstoffe durch eine Expertengruppe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie gelangte zu dem Fazit, dass der adjuvante Off-Label-Einsatz von Bisphosphonaten für den Zeitraum von maximal fünf Jahren bei postmenopausalen Patientinnen mit einem Hormonrezeptor-positiven Mammakarzinom gerechtfertigt ist.

Grundlage für die positive Bewertung der Experten waren zwei große Metaanalysen. Gezeigt wurde unter anderem eine signifikante Reduktion von Rezidiven und Metastasen in den Knochen sowie eine Verbesserung des brustkrebsspezifischen Überlebens unter Bisphosphonaten. Mit Blick auf die Patientensicherheit zeigten die verfügbaren Daten mehr unerwünschte Ereignisse beim Einsatz von Bisphosphonaten und eine erhöhte Toxizität in weiteren Organen. Die Daten seien allerdings nur bedingt aussagekräftig. Insgesamt gelangten die Experten zu einer günstigen Wirkungs-Nebenwirkungsrelation.

Dosierungsempfehlungen

Im Beschluss auch genannt werden folgende Dosierungsempfehlungen, die sich aus den ausgewerteten Studien ableiten:

  • Clodronat p.o. 1600 mg pro Tag
  • Zoledronat i.v. 4 mg sechsmonatlich
  • Ibandronat p.o. 50 mg pro Tag
  • Pamidronat p.o. (in oraler Form in Deutschland nicht verfügbar)

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Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Dosierungen patientenspezifisch unter Berücksichtigung aller relevanten medizinischen Aspekte und der aktuellen Leitlinien-Empfehlungen festgelegt werden sollten.


Julia Stützle, Apothekerin und Volontärin


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