Quorum ist erreicht

Wie geht es weiter mit der HAV-Petition?

09.07.2024, 12:44 Uhr

Ob die Petition aus Hessen Konsequenzen hat oder nur zu den Akten gelegt wird, ist noch völlig unklar. (Foto: IMAGO / Steinach)

Ob die Petition aus Hessen Konsequenzen hat oder nur zu den Akten gelegt wird, ist noch völlig unklar. (Foto: IMAGO / Steinach)


Am 1. Juli hatte der Hessische Apothekerverband (HAV) auf der Plattform openPetition die Petition „Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – keine ‚Apotheken ohne Apotheker‘!“ gestartet. Das Quorum von 30.000 Stimmen war bereits am drauffolgenden Freitag erreicht. Aktuell hat die Petition über 43.000 Unterstützer*innen. Wie geht es nun weiter?

Der Hessische Apothekerverband kann seine Petition „Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – keine ‚Apotheken ohne Apotheker‘!“ zunächst mal als Erfolg verbuchen. Bislang haben über 43.000 Menschen die Bundesregierung mit ihrer Unterschrift dazu aufgefordert, in der entscheidenden Kabinettssitzung die umstrittene Apothekenreform aus dem Bundesgesundheitsministerium zurückzuweisen. Eine ganze Reihe von Kammer und Verbänden hat die Petition unterstützt und Mitglieder aufgerufen, Patient*innen sowie Familienmitglieder und Freunde zum unterzeichnen zu animieren. Das erforderliche Quorum von 30.000 Stimmen wurde bereits am vergangenen Freitag erreicht. Unmittelbare Folgen muss das aber nicht haben. Das liegt an der Plattform, über welche die Petition veröffentlicht wurde.

 Im Wesentlichen gibt es in Deutschland zwei Arten von Petitionsplattformen: staatlich organisierte und freie. Zu ersteren zählt insbesondere ePetition, die Petitionsplattform des Deutschen Bundestages. Der Petitionsausschusses des Bundestages ist zuständig, wenn das Anliegen den Aufgabenbereich des Bundes betrifft, ist auf der Internet­seite zu lesen, also bei Bitten zur Bundesgesetzgebung und Beschwerden über Bundesbehörden. Vergleichbares gibt es auf Landesebene.  
Daneben existiert eine ganze Reihe freier Plattformen, zum Beispiel Change.org, WeAct oder openPetition, wo der HAV die Petition „Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – keine ‚Apotheken ohne Apotheker‘!“ eingereicht hat. Sie hat bereits das notwendige interne Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht. Nach nur vier Tagen. Dass dies binnen so weniger Tage erreicht worden ist, sei ein wichtiger Meilenstein, der Bürgerschaft, Verbänden und Politik weiter den Rücken stärke, erklärte der HAV in einer Pressemitteilung zum Zwischenstand. Nun wird die Petition laut openPetition bei der zuständigen Stelle eingereicht. Außerdem werden die Abgeordneten des Bundestags um Stellungnahme gebeten. „Wir sind gespannt, welches Meinungsbild aus dem Bundestag dann abgebildet wird“, kommentierte der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth. Im besten Fall greifen die Politikerinnen und Politiker das  Anliegen auf oder eben auch nicht.  

Strengere Regeln bei der  „offiziellen“ Plattform 

Bei Petitionen, die über ePetition, also die offizielle Plattform des Deutschen Bundestages, eingereicht werden, ist das Prozedere etwas anders. Hier beginnt die Zeichnungsfrist erst nach der Einreichung. Ob eine Petition überhaupt veröffentlicht wird, entscheidet zunächst ein Petitionsausschuss. Deswegen dauert es wesentlich länger bis die Zeichnungsfrist starten kann als bei den nicht staatlichen Plattformen. Werden innerhalb von sechs Wochen 30.000 Mitzeichner*innen mobilisiert, werden die Petent*innen vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angehört (außer zwei Drittel des Gremiums sprechen sich dagegen aus).  

Keine unmittelbaren Konsequenzen aus der Petition

Konsequenzen hat die HAV-Petition also nicht. Nichtsdestotrotz ist es natürlich ein starkes Zeichen, wenn sich zehntausende Bürger*innen gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministers aussprechen. Verbandschef Seyfarth betont überdies, dass die Unterschriftensammlung weitergeht: „Wir sind gerade erst am Anfang unserer Bemühungen und Protestmaßnahmen, dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen.“ Bereits diese Woche soll es Seyfarth zufolge weitere Gespräche mit wichtigen Politiker*innen auf Landes- und Bundesebene geben.  
Dem Kabinett könnte das Gesetz am 17. Juli zur Beschlussfassung vorliegen. Die Chance, dass es da große Widerstände gibt, dürfte allerdings eher gering sein. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann, bezifferte bei der Mitgliederversammlung seines Heimatverbandes, des Bayerischen Apothekerverbandes, die Wahrscheinlichkeit, dass das Kabinett die Reform kippt, auf fünf bis zehn Prozent. Die größten Chancen die Reform für die Apothekerschaft positiv zu beeinflussen, rechnet sich die Standesvertretung im parlamentarischen Verfahren aus.  
Die Rückendeckung der Länder scheint gewiss, aber das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das heißt, um es zu kippen, müsste der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Und das passiert äußerst selten. So gab es im Vorfeld bei vielen Gesetzeshaben, die Apotheken betrafen, herbe Kritik aus den Ländern, den Schritt vor den Vermittlungsausschuss sind sie aber bislang nicht gegangen. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Perition RxVV

von Carsten Simons am 09.07.2024 um 16:45 Uhr

Ich erinnere mich an eine Petition, die über 400.000 Unterschriften vorweisen konnte. Hat auch niemanden interessiert. Damals hat die ABDA diese einmalig Chance auch nicht genutzt und sich dagegen entschieden, weil Herr Spahn beleidigt war…

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