Appell an heimversorgende Apotheken

„STELLEN“: Apotheken sollen korrekte Schreibweise beachten

Berlin - 09.07.2024, 16:45 Uhr

Heimversorger, die verblisterte Arzneimittel liefen, müssen das Wort „STELLEN“ richtig dokumentieren. (Foto: Schelbert)

Heimversorger, die verblisterte Arzneimittel liefen, müssen das Wort „STELLEN“ richtig dokumentieren. (Foto: Schelbert)


Heimversorgende Apotheken, für die derzeit eine Ausnahmeregelung für die Chargenübermittlung bei E-Rezepten gilt, sollten auf die korrekte Schreibweise achten, wenn sie anstelle der Chargennummer das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld eintragen. Darauf weist aktuell der Bayerische Apothekerverband hin.

Bei E-Rezepten müssen Apotheken den sogenannten Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermitteln. Dieser enthält die für die Abrechnung notwendigen Informationen, sowie die Chargenbezeichnung des Arzneimittels. Die Chargenübermittlungspflicht bereitete im Vorfeld der E-Rezept-Pflicht vor allem Heimversorgern Probleme, die patientenindividuell verblistern (lassen). Doch im vergangenen November verständigten sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband – nach einigem Anschub von außen. 

Die Pflicht zur Chargendokumentation für verifizierungspflichtige Arzneimittel, die für Heimbewohner verblistert werden, ist demnach noch bis 30. Juni 2025 ausgesetzt. Bis dahin soll eine Lösung gefunden sein, wie die Übermittlung technisch möglich gemacht wird. Die Apotheken tragen stattdessen das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld ein. Damit ist für die Krankenkassen dokumentiert, dass es sich um eine Verblisterung handelt.

Doch offenbar ist auch diese Vorgabe nicht ganz einfach, vor allem nicht zur Zufriedenheit aller Kassen zu erfüllen. So informierte der Bayerische Apothekerverband (BAV) vergangene Woche seine Mitglieder, er sei von den Annahmestellen der Krankenkassen darauf hingewiesen worden, dass die korrekte Schreibweise der Bezeichnung „STELLEN“ bei der Chargendokumentation einzuhalten ist.

„Hinweise aus der Praxis belegen, dass diese Bezeichnung, oft auch in kreativer Weise, inkorrekt in das entsprechende Datenfeld eingetragen wird“, heißt es beim BAV. Und er führt auch einige Beispiele als falsche Eintragungen an.

  • Bestandsware
  • Blisterzentrum
  • Stellen
  • STellen
  • stellen
  • STEllen
  • stewllen
  • stllen
  • stwellen

Der Appell des Verbandes: „Bitte tragen Sie ausschließlich das Wort 'STELLEN' (wie hier geschrieben) in das Datenfeld ein“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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