Neue Sonderkennzeichen
Beim Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur wurden für die Abrechnung sowohl für Muster 16- als auch für E-Rezepte neue Sonderkennzeichen vergeben.
Bei Muster 16 Verordnungen gilt nun: Wird ein Fertigarzneimittel gegen eine Rezeptur getauscht, wird in das Feld „Arzneimittelkennzeichen“ das neue SOK 18774446, in das Feld „Faktor“ der Wert „1“ und in das Feld „Taxe“ der Gesamtbetrag der Rezeptur eingetragen.
Es werden hierbei ausnahmsweise keine Z-Daten generiert und somit auch kein Hash-Code erzeugt. Der volle Umsatzsteuersatz soll gelten.
Für E-Rezepte wird das neue SOK 18774452 verwendet. Z-Daten sind zwingend zu übermitteln. Beim E-Rezept wird anstelle des Rezeptur-SOK ausschließlich dieses neue SOK verwendet.
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