Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

07.11.2021, 07:30 Uhr

Es wäre doch wirklich ein Fortschritt, wenn Apotheken in die Covid-19-Impfungen bzw. Auffrischimpfungen mit einbezogen würden... (Foto: Alex Schelbert)

Es wäre doch wirklich ein Fortschritt, wenn Apotheken in die Covid-19-Impfungen bzw. Auffrischimpfungen mit einbezogen würden... (Foto: Alex Schelbert)


4. November 2021

Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken kommen – wir wissen zwar noch nicht welche Dienstleistungen es im Einzelnen sind und wie sie honoriert werden, aber ab 15. Dezember wird schon mal das Geld eingesammelt, das dafür zur Verfügung stehen soll: Laut Beschluss des GKV-Spitzenverbands werden dann alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel um 20 Cent plus Mehrwertsteuer steigen. Letztlich sollen so die den Apotheken mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz zugestandenen 150 Millionen Euro zusammenkommen, aus denen dann die Dienstleistungen honoriert werden. Immerhin, das Einsammeln des Betrags sollte laufen. Die noch offene Frage ist: Wie wird das Dienstleistungshonorar den Apotheken ausgezahlt? Ein Verfahren wie beim Nacht- und Notdienstfonds, mit dem man gute Erfahrungen macht, lehnt der GKV-Spitzenverband allerdings ab – und so ist nun die Schiedsstelle damit befasst, ein Verfahren zu finden, das dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband gefällt. Und auch was die konkrete Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen betrifft: Sie soll, so war aus Verhandlungskreisen zu hören, wohl nicht digital geschehen, sondern über einen neuen, papiergebundenen Sonderbeleg. Die Entscheidung dazu steht allerdings noch aus. Mein liebes Tagebuch, das will man doch nicht glauben, oder? Da drängt man auf der einen Seite zum elektronischen Rezept, alles soll digital ablaufen, und bei neuen Dienstleistungen sollen Sonderbelege aus Papier ausgestellt und abgerechnet werden? Ziemlich crazy.

 

Während unser Apothekenbereich noch relativ gut gegen eine Kommerzialisierung geschützt ist (kein Fremdbesitz und ein geordneter Mehrbesitz mit maximal vier Apotheken), sieht es bei den Ärzten, vor allem auch bei den Zahnärzten schon anders aus. Hier gewinnen private Finanzinvestoren zunehmend an Einfluss. Die Übernahmen von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren häufen sich. So drängen vor allem auch in Steueroasen ansässige Private-Equity-Gesellschaften in ambulante Gesundheitseinrichtungen, vor allem in  Medizinische Versorgungszentren (MVZ), aber auch in den Klinikbereich. Der Deutsche Ärztetag sieht dies mit großer Sorge und hat das Thema in einem Leitantrag aufgegriffen: Der Gesetzgeber möge Gegenmaßnahmen ergreifen, um der zunehmenden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen Einhalt zu gebieten. Mein liebes Tagebuch, diese Forderung kann man nur unterstützen. Die Interessen von Fremdinvestoren sind selten die Interessen der Patientinnen und Patienten. Ein Gesundheitswesen, bei dem Ärztinnen und Ärzte darauf achten müssen, dass ihre Investoren zufrieden sind, ist kein menschliches Gesundheitswesen mehr. Aus manchen Kliniken hört man bereits, dass z. B. Operationen und andere Behandlungen durchgeführt werden, die nicht notwendig sind, sondern nur dem Kontostand der Gesundheitseinrichtung dienen – da ist die Politik gefordert!

 

Der große Big Bang am 1. Januar, der fulminante Start des E-Rezepts, wird wohl eher ein kleiner Plopp. Vor Kurzem sagte sogar die Gematik, dass das E-Rezept 2022 wohl erst „nach und nach“ kommen wird. Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht davon aus, dass die Praxen sogar erst Mitte des Jahres 2022 fit sein werden für die elektronischen Verordnungen. Daher baut sie schon mal vor und schreibt in einer Richtlinie fest, dass Ärztinnen und Ärzte bis dahin weiterhin Papierrezepte ausstellen dürfen, wenn sie technisch noch nicht für das E-Rezept gewappnet sind. Mein liebes Tagebuch, tatsächlich werden die wenigsten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte schon Anfang des Jahres ein E-Rezept ausstellen (können). Das allseits geliebte rosafarbene Papierrezept – wir werden es noch eine schöne zeitlang aus den Händen unserer Patientinnen und Patienten liebevoll in Empfang nehmen können.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Dispensierrecht im Notdienst

von Dr. Christoph Klotz am 09.11.2021 um 0:27 Uhr

Lieber Kollege Ditzel,
dass die Ärzte das Dispensierrecht fordern ist doch ein hausgemachtes Problem der Apotheker. Man betrachte nur die Apotheke einschließlich "Containerdienst", die der damalige AVWL Chef in Paderborn neben der Notarztpraxis in Paderborn hochgezogen hatte. In Paderborn dürfte er sich damit mehr als unbeliebt unter den Paderborner Kolleginnen und Kollegen gemacht haben. Also warum in so einem Fall nicht gleich "die letzte Meile" direkt in die Notfallpraxis verlegen, dann spart man wenigstens das böse Blut in der Kollegenschaft. Und dann funktioniert vielleicht die Bedarfsbefriedigung für den Patienten viel besser. Denn das ist ja das nächste Problem. Die Zusammenarbeit zw. Arzt und Apotheker für den Notdienst funktioniert nicht reibungslos. Wir haben einmal von unserer Regina gefordert, dass sie sich doch bitte darum kümmern möge, dass die Apotheken von den Ärzten eine Rückmeldung erhalten, auf was man sich im Notdienst einstellen muss, um sich entsprechend beim Großhandel zu bevorraten. Was ist passiert? Ach was soll sich eine Kammerpräsidentin oder jetzige ABDA-Präsidentin auch um so einen Scheiß kümmern..., das bringt ja nicht den ersehnten Glamor...3. Problem der Großhandel. Die NOWEDA, angeblich der beste Freund des Apothekers, wie konziliant reagiert der, wenn der Apotheker am Montag den bestellten Überschuss für den Notdienst zurückgeben will. Recherchieren Sie das einmal. 4. Problem: die Maschenstabilität unseres Apothekennotdienstes. Offizielle Stellen beteuern zwar, dass gegenwärtig die Arzneimittelversorgung in der Fläche im Notdienst unverändert gesichert sei, aber das Apothekensterben wird weitergehen und das Notdienstnetz in der jetzigen Form wird reißen. Wenn dann noch solche Kollegen, wie Friese und Nachwuchs, dabei sind, die meinen im Notdienst sich eine Extrawurst braten lassen zu müssen, dann zeigt das nur, dass auch der Notdienst als zentrale pharmazeutische Aufgabe nur eine Sprechblase aus dem Munde eines Standesfürsten war. Die eigentliche Schande, die Friese auf sein Haupt, das seiner Nachkommen und all derer, die sein Verhalten geduldet haben, geladen hat.
Die Ärzte müssen pro Patient denken und vorbauen, wenn die Apotheker drohen unzuverlässig zu werden.
Fazit: Die Forderung der Ärzte ist nur eine Konsequenz aus dem, was der Berufsstand der Apotheker berufspolitisch verbockt hat.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Dispensierrecht im Notdienst

von Dr. Christoph Klotz am 09.11.2021 um 0:49 Uhr

Nachtrag: Der Klimawandel wird uns noch mehr Situationen bescheren, die dafür sorgen werden, dass unsere Versorgungsstrukturen ganz leicht zusammenbrechen. Deswegen müssen wir lernen mit doppeltem Boden zu arbeiten. Da kann das Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst sehr hilfreich sein.

Zweiter Kommentar

von Frank am 08.11.2021 um 6:18 Uhr

Ja echt schön hier mit Conny im Kids Club auf Jamaika.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kein einziger Kommentar

von Conny am 07.11.2021 um 22:12 Uhr

Dann wenigstens schöne Grüsse aus der Karibik. Das Leben kann so schön sein ohne Apotheke !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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