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Stellungnahme zur Änderung der Corona-Schutzmasken-Verordnung
ABDA fordert mindestens 4,03 Euro netto je Maske
Viele Apotheken können neue Einkaufskonditionen nicht nutzen
Zum anderen haben der ABDA zufolge einige Apotheken aufgrund der Unsicherheit am Masken-Markt Kaufverträge geschlossen, die auch die dritte Phase der Ausgabe umfassen. „Infolge ihres Einsatzes für eine verlässliche Versorgung der vulnerablen Patientenpopulationen konnten sie mithin die später sinkenden Einkaufskonditionen nicht realisieren.“ Darüber hinaus habe der Bund sich deutlich verschätzt, was die Zahl der anspruchsberechtigten Personen betrifft – mit finanziellen Folgen für die Offizinen. „Diese – zu niedrige – Schätzung diente wiederum als Grundlage für die Bestimmung des den Apotheken für die Versorgung in der ersten Ausgabephase (Abgabe gegen Selbsterklärung der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) pauschal zugeteilten Betrags. Der Erstattungsbetrag in den Versorgungsphasen zwei und drei (Abgabe gegen übersandten Coupon) dient letztlich partiell auch der Abdeckung der Mehrkosten der Versorgung in der ersten Ausgabephase.“
Auch dass die erste Tranche der Coupons je nach Einlösedatum unterschiedlich viel wert sein sollen, erscheint der ABDA nicht plausibel. „Da der Versand der Coupons an die Berechtigten je nach Krankenkasse/-versicherung und Gruppe zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt ist, die der Apotheker bei der Beschaffung von Schutzmasken für diese Phase nicht kennen und berücksichtigen konnte, ist diese Ungleichbehandlung nicht sachgerecht“, heißt es in der Stellungnahme.
Weitere Konkretisierung nötig
Für den Fall, dass eine Absenkung des Abrechnungsbetrags – trotz der genannten Argumente – für unverzichtbar gehalten wird, sollte dies laut Bundesvereinigung auf Abgaben der dritten Versorgungsphase (zweiter Coupon) beschränkt werden. „Für diesen von uns abgelehnten Fall sollte unbedingt eine Konkretisierung vorgenommen werden, die erkennen lässt, auf welchen zeitlichen Anknüpfungspunkt Bezug genommen wird.“ Ausgeschlossen sein sollten demnach Abgaben vor dem 16. Februar 2021, also dem Beginn der dritten Versorgungsphase (zweiter Coupon), sowie auf Abgaben, die im Zeitraum zwischen dem 16. und 28. Februar 2021 auf Coupons der zweiten Versorgungsphase (erster Coupon) erfolgen.
Auch mit Blick auf Empfänger von Grundsicherung, die als neuer Kreis Anspruchsberechtigter hinzukommen sollen, hält die ABDA einen Preis von 3,30 Euro netto pro Maske für zu wenig. „Aktuell zeigt sich, dass die Einkaufspreise der Masken trotz der erhöhten Nachfrage bis Mitte Januar tatsächlich gesunken sind“, räumt sie ein. Doch die vorgesehene Kürzung des Netto-Abgabepreises von 5,04 Euro auf 3,30 Euro, also um 1,74 Euro / Stück, gehe weit über die durch verbesserte Einkaufskonditionen zu erzielenden Kosteneinsparungen hinaus. „Wir erachten für die Versorgung der durch die Änderungsverordnung neu Bezugsberechtigten Personen eine Absenkung des Schutzmaskenpreises um 1,01 Euro netto / Stück für das unter Einbeziehung auch von Kostensenkungen bei der Lieferantenauswahl der Apotheken (infolge verbesserter Versorgungssituation) maximal vertretbare Festlegungspotenzial.“ Heißt im Klartext: Die ABDA fordert einen Erstattungspreis von mindestens 4,03 Euro je Maske netto, das entspricht 4,80 Euro brutto.
Monatliche statt einmalige Abrechnung
Auch bei den Abrechnungsmodalitäten bei der Ausgabe von Schutzmasken an Hartz-IV-Empfänger will die ABDA nachbessern. Sie regt „dringend“ an, dass die Abrechnung nicht wie vorgesehen einmalig erfolgt, sondern einmal im Monat. „Eine Vorfinanzierung der Maskenabgabe über mehrere Monate ist den Apotheken nicht zumutbar. Zudem wird die Abrechnung erleichtert, wenn die Belege nicht über mehrere Monate gesammelt werden müssen, um danach die Abrechnung vorzunehmen.“
Ob das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung vor ihrem Erscheinen im Bundesanzeiger noch anpassen wird, bleibt abzuwarten. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
8 Kommentare
Die Anpassung der Vergütung finde ich folgerichtig
von Lepach am 03.02.2021 um 12:48 Uhr
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AW: Die Anpassung der Vergütung finde ich
von Martin Wittmann am 08.02.2021 um 17:38 Uhr
Coronaprämie für Apothekenmitarbeiter
von Thomson am 02.02.2021 um 22:49 Uhr
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Durchaus Unterstützung, ABER........
von Thomas am 02.02.2021 um 22:18 Uhr
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Vertrag
von Marco am 02.02.2021 um 20:15 Uhr
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Vergütung für Masken
von Martin Straulino am 02.02.2021 um 18:48 Uhr
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AW: Vergütung für Masken
von Thomas am 02.02.2021 um 22:31 Uhr
Kapitulation
von Reinhard Rodiger am 02.02.2021 um 12:04 Uhr
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