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19.075 Betriebsstätten
2019: Neuer Rekordrückgang bei der Apothekenzahl
So schnell ist die Apothekenzahl noch nie innerhalb eines Jahres gesunken: Ende 2019 gab es laut ABDA noch 19.075 Apotheken, das sind 348 weniger als Ende Dezember 2018 und entspricht einem Rückgang von 1,8 Prozent. Die Anzahl der Apothekeninhaber ist sogar um 2,7 Prozent gesunken. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt fordert mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor.
Die Apothekenzahl ist auch im vergangenen Jahr wieder drastisch gesunken. Während es Ende 2018 noch 19.423 Betriebsstätten gab, steht die Zahl der Apotheker nun knapp vor der 19.000er Marke. Somit ist nicht nur die Apothekenzahl als solche erneut gesunken, der Rückgang hat sich auch erneut beschleunigt. Im Laufe des Jahres 2018 sank die Zahl der Betriebsstätten um 1,6 Prozent (325) – 2019 gab es dann 348 weniger. Nach Angaben der ABDA, die auf Daten der Landesapothekerkammern beruhen, lag die Zahl der Apothekeninhaber Ende 2019 bei 14.473.
Die Apothekendichte in Deutschland liegt nach wie vor bei 23 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt (31). Spitzenreiter ist immer noch Griechenland, wo fast 90 Apotheken auf 100.000 Einwohner kommen. Auch trotz der Lockerung des Mehrbesitzverbotes liegt weiterhin Dänemark am unteren Ende der Apothekendichte-Tabelle: Bei unseren Nachbarn im Norden gibt es derzeit acht Apotheken pro 100.000 Einwohner. In Österreich liegt der Wert bei 16, in den Niederlanden bei zwölf.
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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat mit Blick auf die sinkenden Apothekenzahlen – wie jedes Jahr nach ihrem Bekanntwerden – vor einem weiteren Rückgang gewarnt. „Noch können sich die Patienten in Deutschland auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung verlassen, aber das wird bald vorbei sein, wenn nichts passiert. Seit zwölf Jahren geht die Zahl der Betriebe zurück. Wir werden die Situation nur stabilisieren können, wenn die Apotheken mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor bekommen.“
Diese heilbringenden Maßnahmen sieht Schmidt nun im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, das die Bundesregierung derzeit plant.
Dazu gehören vor allem zwei gesetzgeberische Maßnahmen: Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Versandhandel zumindest in der GKV-Versorgung muss kommen. Und die Einführung des E-Rezepts muss durch ein Makelverbot so flankiert werden, dass Patienten die freie Apothekenwahl ohne Einflussnahme von kommerziellen Dienstleistern behalten. Beide Maßnahmen stehen bereits im Entwurf für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, den das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hat. Aber dieses Gesetz nutzt erst dann etwas, wenn es auch in den Bundestag eingebracht und beschlossen wird. Dafür wird es jetzt höchste Zeit.“
4 Kommentare
Makelverbot
von Frankie goes to Hollywood am 29.01.2020 um 21:56 Uhr
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Gleichpreisigkeit
von Erik Modrack am 29.01.2020 um 14:22 Uhr
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Makelverbot....
von Michael Müller am 29.01.2020 um 9:50 Uhr
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Rückgang der Apos.
von Roland Mückschel am 28.01.2020 um 17:37 Uhr
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