Neue EU-Verordnung

Homöopathie-Hersteller fürchten Einschränkungen für Quecksilber

Brüssel - 23.08.2016, 08:30 Uhr

Herstellern homöopathischer Präparate drohen beim Handel mit Quecksilber Einschränkungen aus Brüssel. (Foto: danielbahrmann / Fotolia)

Herstellern homöopathischer Präparate drohen beim Handel mit Quecksilber Einschränkungen aus Brüssel. (Foto: danielbahrmann / Fotolia)


Die EU sieht die Freigabe von Quecksilber als globale Bedrohung und will die Verwendung des Metalls deutlich einschränken. Hiergegen protestieren Hersteller homöopathischer Arzneimittel: Einige Präparate kämen ohne Quecksilber nicht aus. Sie argumentieren, die benötigten Mengen seien verschwindend gering.

Die von Quecksilber ausgehenden Gesundheitsgefahren sind wissenschaftlich erwiesen. „Die Freisetzung von Quecksilber wird als globale Bedrohung erkannt, die Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene rechtfertigt“, schreibt die Europäische Union in ihrer Verordnung 1102/2008, die den Umgang mit dem Metall bisher regelt. Das acht Jahre alte Gesetz soll nun durch ein schärferes abgelöst werden. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) sprach sich für die neuen Regeln aus, sein Votum wurde am Ende letzter Woche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Anders als in der aktuellen Verordnung soll es nach dem Willen der EU-Kommission zukünftig keine Ausnahmen für die medizinische Verwendung von Quecksilber mehr geben – vom eingeschränkten Einsatz für zahnmedizinische Zwecke abgesehen. Diese Entscheidung trifft auf Ablehnung bei Herstellern homöopathischer Arzneimittel: Wenn die Herstellung, der Handel und die Verwendung von Quecksilber weiter eingeschränkt werden, wird die Zubereitung und der Verkauf verschiedener homöopathischer Präparate deutlich erschwert oder sogar verhindert. Auch in der anthroposophischen Medizin wird das giftige Metall in geringen Mengen verwendet.

Unverzichtbarer Bestandteil

„Quecksilber und Quecksilberverbindungen stellen für manche homöopathische und andere traditionelle Arzneimittel einen unverzichtbaren Bestandteil dar“, schrieb der europäische Dachverband der Arzneimittelhersteller im Bereich der Selbstmedikation (AESGP) in einer Stellungnahme. „Es steht keine Quecksilber-freie Alternative zur Verfügung, die als aktiver Bestandteil in der Therapie mit homöopathischen oder anderen traditionellen Arzneimitteln verwendet werden könnte“, erklärt der Verband.

Er weist darauf hin, dass die Sicherheit der Arzneimittel bereits durch die rechtlichen und regulatorischen Zulassungsanforderungen sichergestellt sei. „Diese Produkte sind seit Dekaden auf dem europäischen Markt und gehören zum Arzneimittel-Werkzeugkoffer“, schreibt der AESGP, in dem auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) vertreten ist.

Auch die Potenzierung, also die in der Homöopathie durchgeführte Verdünnung der Ursprungssubstanzen, garantiere Sicherheit. „Angesichts des sehr hohen Verdünnungsgrads von homöopathischen und anderen traditionellen Arzneimittel ist Quecksilber in verschwindenden Mengen vorhanden“, erklärt der Verband. Auch große Firmen benötigten nur wenige Gramm. Nur in Ausnahmesituationen würden wenige Kilogramm verwendet.

Verfügbarkeit würde abnehmen

Zwar bleibt die Herstellung und der Ex- oder Import von Quecksilber-haltigen Arzneimitteln weiterhin erlaubt, doch ab dem 1. Januar 2021 würde der Handel mit Quecksilber nach Ansicht des AESGP zu stark eingeschränkt. „Als eine Konsequenz würde der Export der Rohmaterialen wie auch von Zwischenprodukten an Firmen außerhalb der EU behindert und die Verfügbarkeit von homöopathischen Arzneimitteln und anderen traditionellen Produkten, die Quecksilber enthalten, würde abnehmen“, erklärt der Dachverband.

Er plädiert für Ausnahmeregeln. Es sei „von größter Wichtigkeit, sicherzustellen, dass es auch zukünftig für Hersteller homöopathischer Präparate möglich sein wird, ausreichende Mengen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu erhalten“, erklärt der Verband. Daher sei es entscheidend, dass die Stoffe weiterhin im- und exportiert werden können – „damit die neue und weitere Entwicklung homöopathischer Arzneimittel mit Quecksilber nicht gefährdet wird“.

Auch mehrere CDU-Abgeordnete im Europaparlament wie der Gesundheitspolitiker Peter Liese haben sich für Änderungen eingesetzt, die Ausnahmeregeln für homöopathische Arzneimittel vorsehen. In der nächsten Sitzung des EU-Ausschusses für öffentliche Gesundheit (ENVI) soll über die Änderungsanträge abgestimmt werden. 


hfd / DAZ.online
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4 Kommentare

NEUE EU-VERORDNUNG

von kastn am 07.12.2016 um 18:47 Uhr

Eine Anmerkung : In jedem Fisch aus dem Meer ist sicher mehr
Quecksilber enthalten als z.B. in einer D12 !!
Geschweige in einer Amalgamfüllung !

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Ramen, ich sage Euch

von Mr. MIR am 01.12.2016 um 19:00 Uhr

meine spirituellen FSMoPathischen Globuli brauchen gar kein Quecksilbrer, um die Quecksilber-Heilenergie zu nutzen!

Ramen.

https://FSMoSophica.org/FSMoPathie

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Absurdität des Schwachsinns

von TeslaDriver am 23.08.2016 um 22:07 Uhr

Der Bericht könnte doch 1:1 für den Postillon taugen.

Homöopathen brauchen dringend Quecksilber, doch im Präparat ist dann keins mehr vorhanden. Für normal denkende Menschen offenbart sich hier doch die ganze Absurdität des
Schwachsinns namens Homöopathie. Unfassbar.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Absurdität des Schwachsinns

von Frank B. am 15.01.2017 um 20:43 Uhr

Ihr Kommentar trifft entgegen Ihrer Absicht auf Ihren Beitrag selbst zu! Wenn man keine Ahnung von Hömoöpathie hat soll man schweigen. Vielleicht machen Sie sich erst einmal kundig, bevor Sie sich unfreiwillig selbst blamieren! Hahaha! Selbstverständlich ist die Ausgangssubsstanz JEDER homöopathischen Potenz die Urtinktur. Außerdem handelt es sich bei davon abstammenden Präparaten um Potenzen, nicht "Verdünnungen" ! Noch Fragen?

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