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Neue EU-Verordnung
Homöopathie-Hersteller fürchten Einschränkungen für Quecksilber
Die EU sieht die Freigabe von Quecksilber als globale Bedrohung und will die Verwendung des Metalls deutlich einschränken. Hiergegen protestieren Hersteller homöopathischer Arzneimittel: Einige Präparate kämen ohne Quecksilber nicht aus. Sie argumentieren, die benötigten Mengen seien verschwindend gering.
Die von Quecksilber ausgehenden Gesundheitsgefahren sind wissenschaftlich erwiesen. „Die Freisetzung von Quecksilber wird als globale Bedrohung erkannt, die Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene rechtfertigt“, schreibt die Europäische Union in ihrer Verordnung 1102/2008, die den Umgang mit dem Metall bisher regelt. Das acht Jahre alte Gesetz soll nun durch ein schärferes abgelöst werden. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) sprach sich für die neuen Regeln aus, sein Votum wurde am Ende letzter Woche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Anders als in der aktuellen Verordnung soll es nach dem Willen der EU-Kommission zukünftig keine Ausnahmen für die medizinische Verwendung von Quecksilber mehr geben – vom eingeschränkten Einsatz für zahnmedizinische Zwecke abgesehen. Diese Entscheidung trifft auf Ablehnung bei Herstellern homöopathischer Arzneimittel: Wenn die Herstellung, der Handel und die Verwendung von Quecksilber weiter eingeschränkt werden, wird die Zubereitung und der Verkauf verschiedener homöopathischer Präparate deutlich erschwert oder sogar verhindert. Auch in der anthroposophischen Medizin wird das giftige Metall in geringen Mengen verwendet.
Unverzichtbarer Bestandteil
„Quecksilber und Quecksilberverbindungen stellen für manche homöopathische und andere traditionelle Arzneimittel einen unverzichtbaren Bestandteil dar“, schrieb der europäische Dachverband der Arzneimittelhersteller im Bereich der Selbstmedikation (AESGP) in einer Stellungnahme. „Es steht keine Quecksilber-freie Alternative zur Verfügung, die als aktiver Bestandteil in der Therapie mit homöopathischen oder anderen traditionellen Arzneimitteln verwendet werden könnte“, erklärt der Verband.
Er weist darauf hin, dass die Sicherheit der Arzneimittel bereits durch die rechtlichen und regulatorischen Zulassungsanforderungen sichergestellt sei. „Diese Produkte sind seit Dekaden auf dem europäischen Markt und gehören zum Arzneimittel-Werkzeugkoffer“, schreibt der AESGP, in dem auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) vertreten ist.
Auch die Potenzierung, also die in der Homöopathie durchgeführte Verdünnung der Ursprungssubstanzen, garantiere Sicherheit. „Angesichts des sehr hohen Verdünnungsgrads von homöopathischen und anderen traditionellen Arzneimittel ist Quecksilber in verschwindenden Mengen vorhanden“, erklärt der Verband. Auch große Firmen benötigten nur wenige Gramm. Nur in Ausnahmesituationen würden wenige Kilogramm verwendet.
Verfügbarkeit würde abnehmen
Zwar bleibt die Herstellung und der Ex- oder Import von Quecksilber-haltigen Arzneimitteln weiterhin erlaubt, doch ab dem 1. Januar 2021 würde der Handel mit Quecksilber nach Ansicht des AESGP zu stark eingeschränkt. „Als eine Konsequenz würde der Export der Rohmaterialen wie auch von Zwischenprodukten an Firmen außerhalb der EU behindert und die Verfügbarkeit von homöopathischen Arzneimitteln und anderen traditionellen Produkten, die Quecksilber enthalten, würde abnehmen“, erklärt der Dachverband.
Er plädiert für Ausnahmeregeln. Es sei „von größter Wichtigkeit, sicherzustellen, dass es auch zukünftig für Hersteller homöopathischer Präparate möglich sein wird, ausreichende Mengen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu erhalten“, erklärt der Verband. Daher sei es entscheidend, dass die Stoffe weiterhin im- und exportiert werden können – „damit die neue und weitere Entwicklung homöopathischer Arzneimittel mit Quecksilber nicht gefährdet wird“.
Auch mehrere CDU-Abgeordnete im Europaparlament wie der Gesundheitspolitiker Peter Liese haben sich für Änderungen eingesetzt, die Ausnahmeregeln für homöopathische Arzneimittel vorsehen. In der nächsten Sitzung des EU-Ausschusses für öffentliche Gesundheit (ENVI) soll über die Änderungsanträge abgestimmt werden.
4 Kommentare
NEUE EU-VERORDNUNG
von kastn am 07.12.2016 um 18:47 Uhr
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Ramen, ich sage Euch
von Mr. MIR am 01.12.2016 um 19:00 Uhr
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Absurdität des Schwachsinns
von TeslaDriver am 23.08.2016 um 22:07 Uhr
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AW: Absurdität des Schwachsinns
von Frank B. am 15.01.2017 um 20:43 Uhr
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