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EU-Kampagne
Wie entsorgen andere Länder ihre Arzneimittel?
Eine europaweite Kampagne zeigt auf, wie Arzneimittel, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder die nicht mehr benötigt werden, entsorgt werden müssen. Darauf weist der Schweizer Verband der forschenden Unternehmen „interpharma“ hin und erläutert bei der Gelegenheit auch gleich, wie die Eidgenossen das machen.
Mit der Kampagne „#medsdisposal“ soll die Bevölkerung in ganz Europa dafür sensibilisiert werden, wie Medikamente richtig entsorgt werden. Die Kampagne wurde bereits im letzten Sommer lanciert und wird von diversen Organisationen aus dem Gesundheits-, Industrie- und Universitätsumfeld unterstützt.
Ein unterhaltsames animiertes Video zur Medikamentenentsorgung mit deutschen Untertiteln erläutert auch, wo der Arzneimittel-Müll nicht hingehört. Außerdem können sich Besucher der Kampagnen-Website www.medsdisposal.eu durch eine interaktive Europakarte klicken und erfahren, wo sie Medikamente im jeweiligen Land fachgerecht loswerden können.
Für Deutschland werden die Interessierten auf eine Webseite des Bundesgesundheitsministeriums geleitet, die allgemeine Informationen bereitstellt – und nicht zur Informationsplattform www.arzneimittelentsorgung.de, die detaillierte Empfehlungen zu jedem Kreis in Deutschland verlinkt und letztes Jahr online ging.
Nicht
in den Hausmüll
In der Schweiz sind alle abgelaufenen oder nicht mehr gebrauchten Medikamente (mit Ausnahme von Teemischungen gegen Erkältungen, Vitamintabletten etc.) als Sonderabfall klassifiziert. Sie gehören deshalb nicht in den herkömmlichen Hausmüll, sondern müssen an Apotheken, Drogerien oder sonstige Sammelstellen zurückgebracht werden. Dieser Rücknahmeservice ist in der Regel kostenlos. Der Bund sieht für Verkaufsstellen keine Rücknahmepflicht vor, die Kantone können aber solche Regelungen erlassen. Normalerweise übernimmt der Medikamentenlieferant die Altmedikamente von den Verkaufsstellen und sorgt für ihre fachgerechte Entsorgung.
Entsorgung in Verbrennungsanlagen
Die zurückgebrachten Medikamente werden dann in einer Müllverbrennungsanlage oder in Sonderabfallverbrennungsanlagen entsorgt. Dasselbe geschieht mit dem Hausmüll. Trotzdem schreiben die Schweizer den „Umweg“ über die Abgabestellen vor, und zwar einerseits aus Sicherheitsgründen, und zum anderen, um den Hausmüll und speziell das Abwasser nicht unnötig zu belasten. Deswegen sollen flüssige Zubereitungen auch nicht in die Toilette oder ins Waschbecken geschüttet werden.
Spezialfall Zytostatika
Für Zytostatika gelten noch strengere Regeln. Krankenhäuser, in denen solche Abfälle anfallen, müssen diese separat lagern und entsorgen. Sie kommen danach in spezielle Sonderabfallverbrennungsanlagen, die die Abfälle mit einer höheren Temperatur verbrennen.
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